Peter Henschel
hat Ihnen diesen Artikel geschenkt:
Erbschaft- und Schenkungsteuer

Der Kampf ums Erbe

Die SPD will die Erbschaftsteuer neu regeln. Vor allem das Betriebsvermögen wird zum Objekt der Begierde. Unternehmer reagieren empört – und verweisen auf das Erfolgsmodell Schweden, das Erben steuerfrei lässt.
Christian Schlesiger
16.01.2026
© Henning Schmitter
© Henning Schmitter

Ferdinand Munk liebt Deutschland. Der Unternehmer aus Günzburg in Bayern würde Deutschland „für kein Geld der Welt verlassen“. Made in Germany sei für ihn Ehre und Verpflichtung zugleich. „Das ist meine Heimat. Alles, was wir verdienen, investieren wir zu 100 Prozent in das Unternehmen.“

Auf diese Weise hat Munk einen erfolgreichen Hersteller von Leitern und Steigtechnik aufgebaut. Munk-Produkte bringen etwa Feuerwehrleute näher an Brände. Irgendwann fusionierte er mit dem Betrieb seines Vaters, ein rund 100 Jahre altes Unternehmen. Heute arbeiten 490 Beschäftigte bei der Munk Group. Jahresumsatz: 90 Millionen Euro. Wirtschaftsprüfer schätzen den Wert seiner Firma auf einen „zweistelligen Millionenbetrag“.

Warum das wichtig ist: Weil Munks Töchter den Betrieb bald übernehmen wollen. Aktuell würde so gut wie keine Erbschaftsteuer anfallen, wenn sie den Betrieb eins zu eins fortführen. Nach dem neuen Konzept der SPD-Fraktion müsste aber alles über einem Wert von fünf Millionen Euro versteuert werden. „Meine drei Töchter haben schon gesagt: ‚Papa, das machen wir dann nicht.‘“

SPD-Fraktionsspitze Matthias Miersch und Wiebke Esdar © dpa

Die Sozialdemokraten um Matthias Miersch und Wiebke Esdar wollen Vermögende – vor allem Firmenerben – stärker zur Kasse bitten. Die Union hält dagegen. Politiker, Ökonomen und Unternehmer ringen um eigene Konzepte – und verweisen auf Schweden, das erfolgreich auf die Erbschaft- und Schenkungsteuer verzichtet. Der Kampf ums Erbe ist entbrannt.

Und er wird bald noch härter geführt werden (müssen). Das Bundesverfassungsgericht fällt in diesem Jahr ein Grundsatzurteil. Dann wird die Debatte an Fahrt aufnehmen, bei der sich oft Fakten mit Bauchgefühl mischen. Und bei der es um mehr als um Steuergerechtigkeit geht. Nämlich auch: Bleibt Deutschland unternehmerfreundlich?

Jedes Jahr vererben die Deutschen geschätzt 300 bis 400 Milliarden Euro. Ein Großteil davon erhalten Erben aufgrund von Freibeträgen steuerfrei. Stirbt etwa ein Ehepartner, verschont der Staat das Witwenerbe bis 500.000 Euro. Kinder bis zu 400.000 Euro.

So schrumpft die Erbmasse auf die steuerlich relevante Summe von etwas mehr als 113 Milliarden Euro zusammen.

Konkret heißt das: Der Staat nahm 2024 insgesamt 13,3 Milliarden Euro an Erbschaft- und Schenkungsteuer ein – ein neuer Rekord.

Eine Infografik mit dem Titel: Der Staat erbt mit

Erbschaft- und Schenkungsteueraufkommen in Deutschland, in Milliarden Euro

Obwohl es sich um eine Bundessteuer handelt, fließt das Geld an die Länder. Hier zeigt sich ein Ost-West-Gefälle: Während im Jahr 2024 Bayern 3,3 Milliarden Euro einnahm, lag das Aufkommen der Erbschaft- und Schenkungsteuer in Brandenburg bei 64 Millionen Euro.

Geht es nach den Sozialdemokraten im Bundestag, werden vor allem Unternehmenserben stärker belangt. Falls sie die Erbschaftsteuer für Betriebsvermögen, die im SPD-Konzept ab einem Freibetrag von fünf Millionen Euro greifen würde, nicht sofort zahlen können, liebäugelt die SPD mit einer Stundung der Zahlungen über einen Zeitraum von 20 Jahren.

Munk hält das für einen Angriff auf den Standort Deutschland. „Das würde ja bedeuten, dass meine Töchter 20 Jahre lang aus den Gewinnen die Erbschaftsteuer abstottern müssten.“ Seine Wettbewerber aus China würden sich freuen. Munk sagt: „Die Gewinne müssen in das Unternehmen zur Sicherung von Arbeitsplätzen reinvestiert werden.“

Auch andere Unternehmer sehen das so. Christian Dowidat beispielsweise warnt: Durch hohe Erbschaftsteuern müssten Ausschüttungen aus dem Unternehmen erfolgen, die das Eigenkapital im Unternehmen reduzieren. Dowidat ist Geschäftsführender Gesellschafter bei Gedore, einer Werkzeugfabrik aus Remscheid – klassischer Mittelstand in NRW. Er sagt:

Das reduzierte Eigenkapital steht dann nicht mehr zur Verfügung, um Investitionen zu tätigen oder die Arbeitsplätze zu sichern.

Laut aktuellem Recht können Unternehmer die Erbschaft- und Schenkungsteuer in Deutschland ganz oder teilweise vermeiden. Ganz legal.

Im Wesentlichen gibt es zwei Optionen:

Fall 1: Der Betrieb läuft weiter

Wenn ein Erbe nachweist, dass er die Firma fortführt, nicht mehr als die laufenden Gewinne entnimmt und die Mitarbeiter mindestens fünf Jahre lang weiter beschäftigt, erhält er mindestens 85 Prozent des Vermögens steuerfrei. Werden es sieben Jahre und mehr, sind 100 Prozent steuerfrei. Die Verschonung gilt für Firmenwerte von bis zu 26 Millionen Euro.

Darüber wird es komplizierter: Ab einem Firmenwert von 26 Millionen Euro erhöht sich die Erbschaftsteuer sukzessive, bis sie ab 90 Millionen Euro voll greift. Das heißt aber nicht, dass Firmenerben die Erbschaftsteuer nicht sogar ganz umgehen können. Denn es gibt einen Sonderfall:

Die Verschonungsbedarfsprüfung: Sie kann der Erbe einer Firma, die mehr als 26 Millionen Euro wert ist, ziehen, wenn er selbst über gar keine liquiden Mittel verfügt, um Erbschaftsteuer zu bezahlen. Dafür muss er seine privaten Vermögensverhältnisse gegenüber dem Finanzamt offenlegen.

„Eine Verschonungsbedarfsprüfung zu bedenken, empfehlen wir unseren Mandaten fast immer“, sagt Thomas Fritz, Partner der Kanzlei Peters, Schönberger und Partner (PSP) in München. Das sei oft die einzige Möglichkeit, die Erbschaftsteuer weitestgehend zu vermeiden und die Fortführung des Betriebes zu sichern. Voraussetzung dafür: Die Erben haben wirklich keine liquiden Mittel, die Erbschaftsteuer zu bezahlen.

Über das Steuerprivileg sind seit 2021 Erbschaftsteuern in Höhe von rund 7,6 Milliarden Euro erlassen worden. Das geht aus einer Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervor. Demnach wurde Vermögen in Höhe von rund 24 Milliarden Euro nahezu steuerfrei auf die Erben übertragen.

Es sei richtig, wenn der Staat Nachfolgen in kleinen und mittleren Betrieben unterstütze. Die Verschonungsbedarfsprüfung schütze aber „nicht die Bäckerei oder den Handwerksbetrieb um die Ecke, sondern nutzt nur extrem wenigen sehr Vermögenden, sich komplett von der Steuer befreien zu lassen“, sagt Grünen-Finanzpolitikerin Katharina Beck.

Grünen-Finanzpolitikerin Katharina Beck © dpa

Fall 2: Die Familienstiftung

Gesellschafter mit hohem Vermögen gründen oft eine Familienstiftung. „Man schafft technisch ein neues und vor der Schenkung vermögensloses Familienmitglied, das die Verschonungsbedarfsprüfung besteht und künftig das Vermögen verwaltet“, sagt Steuerexperte Fritz.

So lassen sich die Erbschaftsteuern zwar nicht in jedem Fall auf null reduzieren, aber steuerlich optimieren.

Die Zahl der Stiftungsgründungen steigt seit Jahren an. Das Ziel ist, Vermögen dauerhaft zu sichern und zu verwalten, um die wirtschaftlichen Interessen einer Familie über Generationen hinweg zu fördern, anstatt es aufzuteilen.

Timon Heinrich ist Vermögensverwalter in Kempten und berät Familien bei der Gründung einer Stiftung. Die steuerlichen Vorteile beschrieb er in einem Gastbeitrag für The Pioneer so: „Die Stiftung unterliegt nur der Körperschaftsteuer von circa 15 Prozent auf Erträge plus Solidaritätszuschlag (effektiv etwa 15,8 Prozent).“

Außerdem unterliegen Ausschüttungen an die Begünstigten „lediglich der Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent, was weit unter dem Spitzensteuersatz für Privatpersonen liegt“.

Noch ein Vorteil: „Gewinne aus Aktienverkäufen sind auf Ebene der Stiftung zu 95 Prozent steuerfrei.“

Kluge Unternehmer sorgen auf diese Weise vor. „Man kann die Erbschaftsteuern gar auf null reduzieren, wenn man früh genug im Leben anfängt, die Vermögen zu verteilen“, sagt Experte Heinrich.

Ehepaar Nadia Thiele und Heinz Hermann Thiele (verstorben 23.02.2021) im Jahr 2018  © Imago

Tun sie es nicht, wird es teuer. Wie bei Heinz Hermann Thiele zum Beispiel. Der Unternehmer aus München hat mit der Knorr-Bremse Group einen Weltmarktführer für Zugbremsen aufgebaut. Ein Erfolgsmensch. Aber den eigenen Tod hat er verdrängt, bis er am 23. Februar 2021 starb.

Thiele vererbte ein Milliardenimperium – ohne das Vermögen zuvor in eine Familienstiftung einzubringen. Seine Ehefrau und zwei Töchter zahlten drei Milliarden Euro Erbschaftsteuer an das Land Bayern.

Die Sozialdemokraten haben Fälle wie Thiele im Sinn, wenn sie an ihre Steuerreform denken. Der Staat soll künftig grundsätzlich an hohen Erbschaften mitverdienen.

Eine Inventur der Erbschaftsteuer könnte bald anstehen, wenn das Bundesverfassungsgericht ein Grundsatzurteil fällt. Streitpunkt ist, ob das derzeitige Verschonungssystem für Unternehmensvermögen mit dem Gleichheitsgrundsatz des Artikels 3 im Grundgesetz vereinbar ist.

Professor Christian Seiler, Staatsrechtler an der Universität Tübingen, kritisiert deshalb das Vorpreschen der SPD-Fraktion. Erst, wenn Karlsruhe entschieden habe, werde sich beantworten lassen, „ob und unter welchen Bedingungen der Gesetzgeber Unternehmensnachfolgen weiterhin schützen darf“.

Die Rallye auf die Finanzberater hat schon begonnen: „In den vergangenen Monaten beobachten wir klar, dass sich vermehrt deutsche Kunden mit Blick auf die geplante Erbschaftsteuerreform an uns wenden“, sagt Thomas Hemmerle, Vorstandsmitglied bei der Neuen Bank in Liechtenstein. „Insbesondere die Unsicherheit bezüglich möglicher Anpassungen bei Freibeträgen und Steuersätzen führt dazu, dass viele ihre bestehende Nachlassplanung hinterfragen und überprüfen lassen.“

Die Debatte ist nicht einfach. Unternehmer Munk, der auch Mitglied der CSU ist, ist nicht per se gegen eine Erbschaftsteuer. „Wenn ein Erbe die vererbte Firma verkauft und Kasse macht, dann sollte er darauf durchaus Erbschaftsteuer zahlen“, sagt er. „Aber nicht, wenn er den Betrieb unternehmerisch und mit voller Verantwortung weiterführt.“

Dass es Schieflagen gibt, bestreitet kaum einer. Ein Beispiel:

  • Erbt der Neffe einer wohlhabenden Tante mehrere Mietwohnungen in München, muss er den Wert oberhalb seines Freibetrags von 20.000 Euro versteuern – zwischen 15 und 43 Prozent.

  • Bei der Vererbung von mehr als 300 Wohnungen könnte der Erblasser im Voraus steuerlichen Gestaltungsspielraum walten lassen, indem er die Wohnungen in ein Unternehmen steckt und als „Wohnungsunternehmen“ vererbt oder verschenkt. Dann könnte der Neffe die Verschonungsregeln nutzen.

Der Gesetzgeber will mit dem Steuersystem – und insbesondere mit der Erbschaftsteuer – Gerechtigkeit schaffen. Das Problem: In Einzelfällen erreicht er damit genau das Gegenteil.

Steuerberater Fritz kennt viele Familien in und um München mit erheblichem Wohnungsbesitz. Er sagt: „Das sind Vermieter, die oft eine langjährige und soziale Bindung zu ihren Mietern haben und auch heute den Quadratmeter für acht Euro vermieten.“

Ein Erbe solcher Wohnungspakete könnte gezwungen sein, Wohnungen zu verkaufen, um Erbschaftsteuer zu zahlen. Wenn die Objekte dann an gewinnorientierte Vermieter gingen, „kann sich jeder ausmalen, wie die Mieten danach steigen“.

Hinzu kommt: Die Politik hat mit der Neufassung der Erbschaftsteuer im Jahr 2016 „ein bürokratisches Monster geschaffen“, sagt Fritz. Bei Großerwerben müssten oft Dutzende Gruppengesellschaften geprüft und bewertet werden. „Die Regelungen sind hyperkomplex.“ Es würden „Papierberge ans Finanzamt geschickt werden müssen“. Das Gesetz müsste „dringend entschlackt werden“.

Die Wirtschaftsweisen: Martin Werding, Achim Truger, Vorsitzende Monika Schnitzer, Ulrike Malmendier und Veronika Grimm (von links) © dpa

Auch Ökonomen fordern Veränderungen. So schlägt etwa der Sachverständigenrat zur Begutachtung der wirtschaftlichen Entwicklung eine Erbschaftsteuerreform vor. In dem jüngsten Jahresgutachten heißt es dazu: „Die Vermögensungleichheit in Deutschland ist im europäischen Vergleich hoch.“

Und weiter: „Die aktuelle Ausgestaltung der Erbschaft- und Schenkungsteuer besteuert verschiedene Vermögensarten ungleichmäßig. Eine Reform sollte die steuerliche Begünstigung von Betriebsvermögen verringern und die Besteuerung so stärker am Leistungsfähigkeitsprinzip ausrichten.“

Konkret fordern die Wirtschaftsweisen etwa „eine Stundung der Steuerlast auf Betriebsvermögen“.

Aber – und das ist wichtig zu wissen: Zu den fünf Wirtschaftsweisen gehört eine Ökonomin, die das anders sieht. Schon die Ausgangslage hält Veronika Grimm für falsch:

Die Ratsmehrheit vernachlässige in ihrer Gleichheitsanalyse die „impliziten Vermögensansprüche aus öffentlichen Sicherungssystemen“, schreibt Grimm. Unter Einbeziehung der Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung werde die Vermögensungleichheit unter Rentnerinnen und Rentnern „um etwa 30 Prozent verringert“.

Ergo: So ungleich geht es gar nicht zu in diesem Land.

Außerdem schreibt sie: Ausgerechnet in einer wirtschaftlichen Schwächephase eine höhere Besteuerung von Erbschaften von Betriebsvermögen in diesem Ausmaß zu diskutieren, erscheine ihr „geradezu fahrlässig“.

Ihre vier Ökonomen-Kollegen müssten darüber hinaus eingestehen, dass „unklar ist, wie gravierend das Problem des Liquiditätsentzugs und damit verbundener Risiken für Investitionen und Beschäftigung der übertragenen Unternehmen ist“.

Grimms Fazit: Dass in Zeiten der Investitionsschwäche den möglichen Finanzierungsschwierigkeiten der Unternehmen „offenbar eine geringere Bedeutung“ beigemessen werde, „verwundert“ sie. Eine höhere Steuerbelastung anlässlich von Unternehmensübertragungen könnte „mit erheblichen Risiken geringerer Investitionen verbunden sein“.

Ifo-Chef Clemens Fuest © dpa

Es gibt Alternativvorschläge. Die Ökonomen Clemens Fuest und Lars Feld etwa fordern eine Flatrate von zehn Prozent auf Erbschaften und Schenkungen. „Bedrohliche Liquiditätsprobleme und Bestandsgefährdung von Unternehmen könnten durch großzügige (zinslose) Stundungsregelungen abgefedert werden, indem die Steuer aus dem laufenden Gewinn bezahlt wird“, schreibt Ifo-Chef Fuest in einer Studie. Gegebenenfalls könnten die Kosten steuerlich abgesetzt werden.

Grimm findet aber auch Stundungsregelungen kritisch: Auch diese Vorschläge würden „die Kreditwürdigkeit und somit den Handlungsspielraum der Unternehmen negativ beeinträchtigen“.

Nach Berechnungen von Stefan Bach vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) müsste der Steuersatz bei einem Flat-Tax-Modell außerdem mindestens zwölf oder 13 Prozent betragen, um das heutige Steueraufkommen zu erzielen.

Bislang hat die SPD-Fraktion vermieden, ihrem Vorschlag einen konkreten Erbschaftsteuertarif zuzuordnen. Staatsrechtler Seiler hält es für „bemerkenswert“, dass der Vorschlag „das Wichtigste“ übergehe: „die Steuersätze, deren Höhe über die tatsächlichen Auswirkungen jeder Teilregelung des Konzepts entscheidet“.

Eine Infografik mit dem Titel: Milliarden für die Haushaltskasse

Anteil von Erbschaftsteuern am Gesamtsteueraufkommen*, in Prozent

Aber muss es überhaupt eine Erbschaftsteuer geben? Es gibt zahlreiche Länder, die darauf ganz verzichten – und das erfolgreich.

Ökonom Fuest sagt im Interview mit The Pioneer:

Wir sind von Ländern umgeben, die gar keine Erbschaftsteuer kennen. Reiche können auch einfach in Europa ihren Wohnsitz verlagern.

Schweden etwa hat die Steuer 2004 abgeschafft, Österreich 2008 und Norwegen 2014.

Das marktliberale Institute of Economic Affairs (IEA) in London analysierte ein Jahrzehnt nach dem Schweden-Experiment: „Zehn Jahre ohne schwedische Erbschaftsteuer – beklagt durch niemanden, vermisst von wenigen.“

Die Autoren kamen in ihrer Analyse zum dem Schluss: Industriellenfamilien wie die Wallenbergs hätten vor 2004 Stiftungen gegründet, um ihr Vermögen zu sichern. Andere Gesellschafter hätten Schweden schlicht verlassen. So hätten sich Tetra-Pak-Gründer Ruben Rausing, Ikea-Gründer Ingvar Kamprad und Unternehmer Fredrik Lundberg „entschieden, zu emigrieren, vor allem wegen des schwedischen Steuersystems“.

Das Besondere: Die Abschaffung der Erbschaft- und Schenkungsteuer wurde von den Sozialdemokraten angeschoben, von Grünen und Linken unterstützt. In der Begründung hieß es damals: „Um die Rahmenbedingungen für Unternehmer zu verbessern, wird die Erbschaft- und Schenkungsteuer abgeschafft, damit der Generationenübergang erleichtert wird.“

Im Zuge der Debatte wurde auch die Vermögensteuer abgeschafft und die Unternehmenssteuern optimiert. Das IEA schreibt: „Die Abschaffung der destruktiven Steuern hat Schweden ein klügeres Steuersystem ermöglicht und Unternehmer und Investitionen wieder zurück ins Land gebracht.“

Ikea-Gründer Kamprad jedenfalls kam zurück.

Fazit: Es ist politisch verführerisch, eine Erhöhung der Erbschaftsteuer zu fordern. Das Gerechtigkeitsargument zieht immer. Aber der Kollateralschaden kann größer sein als der Nutzen. Der staatliche Zugriff auf produktives Betriebsvermögen ist gefährlich.

„Das ist der falsche Zeitpunkt für Steuererhöhungen“

Die Ökonomen Clemens Fuest und Stefan Bach über die Erbschaftsteuer. Ein Pro und Contra.

Artikel lesen

Veröffentlicht von Nils Heisterhagen.

Artikel

Empfehlen Sie uns weiter

Sie können diesen Beitrag mit einem Klick auf die entsprechende Schaltfläche teilen.