Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will zeitnah ein Paket gegen „digitale Gewalt“ vorlegen. Doch die Grünen preschen jetzt mit einem eigenen Entwurf zur strafrechtlichen Sanktionierung bildbasierter sexueller Gewalt vor. Ein Versuch, die Koalition rechts zu überholen.
Warum das jetzt passiert: Die Grünen-Rechtsexpertin Lena Gumnior wirft dem Ministerium Zögern vor. Während Spanien bereits klare Strafen vorsieht, fehle in Deutschland ein konkreter Vorschlag. Ihr Ziel: Frauen sollen sich endlich wehren können, damit „virtuelle Vergewaltigung endlich unter Strafe steht“.
Grünen-Abgeordnete Lena Gumnior, 16.05.2025 © dpaDer Plan: Wer sexualbezogene Bilder oder Deepfakes gegen den Willen anderer erstellt oder verbreitet, soll hart bestraft werden. Ein Ziel, das zwar Konsens ist, aber handwerklich massiv unter Beschuss steht.
Die Kritik vom Fachmann: „Politischer Schnellschuss“
Strafrechtsanwalt Yves Georg bringt es auf den Punkt:
Strafbarkeit pornographischer Deepfakes – Ja bitte, aber bitte nicht so!
Er sieht im Entwurf der Grünen zwei gravierende handwerkliche Schnitzer:
Die „Und-Falle“: Nach dem Wortlaut des Entwurfs mache sich nur strafbar, wer ein Deepfake erstellt und versendet. Straffrei bliebe dagegen, wer das Deepfake „nur“ erstellt oder „nur“ versendet. Damit gehe der Entwurf an der Masse der strafwürdigen Fälle völlig vorbei.
Fehlende Täterverbindung: Für Konstellationen des Machtmissbrauchs, insbesondere durch Beamte, Ärzte oder Vorgesetzte, sehe der Entwurf besonders schwere Fälle mit erhöhter Strafdrohung vor. An einer Stelle im Text sei aber die Verknüpfung zum Täter vergessen worden. Absurde Folge: Für die Strafverschärfung reiche es, dass das Opfer Arbeitnehmerin von irgendjemandem sei – auch wenn der Täter gar nicht der Chef ist.
Strafrechtsanwalt Yves Georg © privat
Das verfassungsrechtliche Risiko: Mangelnde Bestimmtheit
Ein Kernproblem sieht Georg in der Unschärfe des Entwurfs. Er warnt vor einem massiven Bestimmtheitsproblem:
Schwammige Begriffe: Der Terminus „sexualbezogen“ sei schlicht zu unpräzise. Im Strafrecht gilt das Bestimmtheitsgebot – Bürger müssen genau wissen, was verboten ist.
Gefahr der Überkriminalisierung: „Sexualbezogene Darstellungen gibt es überall – vor allem in den sozialen Medien“, so Georg. Deren Verbreitung pauschal strafbar zu machen, wäre absurd. „Den angezogenen Hintern einer Joggerin zu fotografieren, ist eine Ungehörigkeit, aber nicht kriminell.“ Das Strafrecht sollte, so Georg, immer die Ultima Ratio bleiben.
Die Grundsatzdebatte: Was ist eigentlich „Gewalt“?
Ein tiefergehender Kritikpunkt betrifft die Sprache des Entwurfs. Ebenso wie die Ministerin von „digitaler Gewalt“ spricht, nutzt der Entwurf den Begriff der „bildbasierten sexualisierten Gewalt“.
Das Problem: Dieser Sprachgebrauch planiere das über ein Jahrhundert erkämpfte Verständnis von Gewalt als physisch wirkendem Zwang
Die Folge: Präzise juristische Begriffe werden durch die „Weichspüler der Moral“ aufgelöst.
Unterm Strich: Angemessener Schutz vor digitalen Eingriffen in die Intimsphäre ist geboten. Wenn aber handwerkliche Mängel und Unbestimmtheit das Gesetz vor dem Verfassungsgericht scheitern lassen, befeuert das laut Strafrechtler Georg nur den generellen Vertrauensverlust gegenüber der Politik.
Die politische Front: Union warnt vor Aktionismus
Auch aus der Opposition kommt Gegenwind. Martin Plum, Obmann der CDU/CSU-Fraktion im Rechtsausschuss, bezeichnet die Vorschläge als zu kurz gegriffen:
CDU-Bundestagsabgeordneter Martin Plum, 17.05.2024 © dpaPlum sagt zum Gesetzentwurf der Grünen: Das Anliegen sei berechtigt, doch „Aktionismus helfe jetzt nicht weiter“. Die Union fordere einen durchdachten Ansatz, der über punktuelle Änderungen (etwa an § 184k StGB) hinausgeht. Und weiter:
Strafbarkeitslücken müssen konsequent geschlossen werden. Aber das gelingt nur mit klaren, praxistauglichen Regelungen – nicht mit Symbolpolitik.
Der aktuelle Hintergrund
Die Debatte war vergangene Woche erneut hochgekocht, nachdem der Fall um Collien Ulmen-Fernandes und ihre Erfahrungen mit dem Missbrauch von KI-generierten Bildern die Dringlichkeit des Themas unterstrichen hat.
Ihr öffentlicher Kampf gegen diese Form der digitalen Demütigung gab der theoretischen Diskussion ein Gesicht und verdeutlicht, warum Betroffene eine schnelle, aber eben auch rechtssichere Lösung fordern.