Höhere Sozialabgaben für Gutverdiener ab 2026 geplant
Die Einkommensgrenze, bis zu der Sozialbeiträge zu zahlen sind, wird jährlich neu festgelegt - analo
Menschen mit höheren Einkommen müssen im kommenden Jahr voraussichtlich mehr Geld an ihre Sozialversicherungen abführen. Dabei geht es um die Anhebung der sogenannten Bemessungsgrenze beim Einkommen, bis zu der Sozialbeiträge zu entrichten sind. Sie wird jährlich an die Lohnentwicklung angepasst. Den entsprechenden Verordnungsentwurf hat das Bundesarbeitsministerium am Freitag zur Abstimmung an die anderen Ressorts geschickt. Der Entwurf, über den zuvor das Portal «Politico» berichtete, liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.
Was ist für die einzelnen Versicherungsarten vorgesehen?
* In der allgemeinen Rentenversicherung soll die Beitragsbemessungsgrenze dem Entwurf zufolge von derzeit 8.050 Euro im Monat ab dem 1. Januar auf 8.450 Euro steigen.
* In der gesetzlichen Krankenversicherung soll die Beitragsbemessungsgrenze demnach ebenfalls steigen - von monatlich 5.512,50 Euro in diesem Jahr auf 5.812,50 Euro im kommenden Jahr.
* Die Versicherungspflichtgrenze, also die Grenze bis zu der Arbeitnehmer in der Regel gesetzlich krankenversichert sein müssen, soll gemäß der Planungen 2026 von aktuell 6.150 Euro Bruttomonatseinkommen auf dann 6.450 Euro pro Monat angehoben werden.
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung ist der Höchstbetrag des Bruttoeinkommens, bis zu dem Beiträge zum gesetzlichen System der Alterssicherung, zu dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber beitragen, erhoben werden. Einkommen oberhalb dieser Grenze wird nicht für die Berechnung der Rentenversicherungsbeiträge herangezogen. Um die maßgebenden Werte der Rechengrößen der Sozialversicherung zu bestimmen, betrachtet man die Entwicklung der Löhne und Gehälter.