Klage gegen Abtreibungsverbot an Klinik
Der Mediziner klagt und macht vor der Verhandlung mit Demo und Petition mobil.
Das Arbeitsgericht Hamm verhandelt am Freitag über die Klage eines Chefarztes gegen ein Abtreibungsverbot seines katholischen Krankenhaus-Trägers. Der Gynäkologe hatte lange Jahre am Evangelischen Krankenhaus Lippstadt in Einzelfällen medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen. Das wurde ihm nun nach einer Klinikfusion per Dienstanweisung vom neuen katholischen Träger untersagt - auch etwa bei schweren Fehlbildungen des Fötus. Das Verbot gilt ebenfalls für die Tätigkeit des Gynäkologen in seiner Bielefelder Privatpraxis.
In dem aufsehenerregenden Fall wird eine Entscheidung des Gerichts noch am selben Tag erwartet. Kurz vor Verhandlungsbeginn am Vormittag ist eine Demonstration mit dem Titel «Stoppt das katholische Abtreibungsverbot» geplant, an der auch Kläger Joachim Volz teilnehmen wird. Die Polizei erwartet als Teilnehmerzahl «Tausend plus». Ein Demozug soll am Klinikum Lippstadt - Christliches Krankenhaus vorbeiziehen bis in die Nähe des Gerichts.
In einem Aufruf zur Demo-Teilnahme schreibt Volz: «Aus Sicht des katholischen Trägers ist jede Beendigung einer Schwangerschaft Mord. Somit wären mein Team und ich "Mörder"». Organisatorin der Demo ist Sarah Gonschorek (Grüne), auch Politikerinnen aus Bund und Land werden erwartet.
Eine Petition, die der Mediziner am 1. Juli unter dem Titel «Ich bin Arzt - meine Hilfe ist keine Sünde!» gestartet hatte, ist bisher von rund 230.000 Menschen unterschrieben worden. Volz fordert darin eine «Ende der Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen sowie ein Ende der kirchlichen Einflussnahme auf die medizinische Versorgung».
Laut Dienstanweisung des fusionierten Klinikums «ist es nicht gestattet, Schwangerschaftsabbrüche in dieser Einrichtung durchzuführen». Ein Abbruch ist nur erlaubt, wenn «Leib und Leben der Schwangeren in Gefahr sind». Volz muss laut Arbeitgeber sicherstellen, dass die Anweisung allen Mitarbeitenden bekannt ist und umgesetzt wird. Verstöße gegen die seit Februar 2025 geltende Anweisung könnten «Konsequenzen bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses» bedeuten.