Geldwäsche

Klingbeil will Kampf gegen Schwarzarbeit verstärken

Im Bundeshaushalt klaffen in der Finanzplanung Milliardenlücken.

© Julian Stratenschulte/dpa

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) will mit einer Gesetzesreform den Kampf gegen Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung verstärken. Ziel sind auch erhebliche Mehreinnahmen für den Staat. Steuerhinterziehung und Schwarzarbeit sollten «aufs Schärfste» bekämpft werden, hieß es aus dem Finanzministerium. Um die Finanzkontrolle Schwarzarbeit zu stärken, will das Bundeskabinett am Mittwoch einen Gesetzentwurf auf den Weg bringen.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit solle schlagkräftiger gegen schwere Wirtschaftskriminalität und organisierte Kriminalität vorgehen können, hieß es. Geplant sind eine bessere digitale Vernetzung und ein besserer Datenaustausch zwischen Behörden. Die Finanzkontrolle solle künftig wesentlich gezielter gegen solche Arbeitgeber vorgehen, die sich durch Schwarzarbeit und Mindestlohnverstöße auf Kosten ehrlicher Wettbewerber bereicherten, Arbeitnehmer ausnutzten und dem Sozialstaat schadeten.

Ziel ist es, «schwarze Schafe» bei Subunternehmern, etwa auf Großbaustellen, besser herauszufiltern. Zugleich könnten rechtstreue Unternehmen mit weniger Prüfungen rechnen.

Die Finanzkontrolle soll zudem im Rahmen eines «Risikomanagements» den Fokus auf neue Brennpunkte der Schwarzarbeit legen - genannt wurden in Regierungskreisen Barbershops, bei denen nicht nur Schwarzarbeit, sondern auch Geldwäsche und die Einbindung in Strukturen der «Clankriminalität» zu beobachten seien.

Auch bei Nagelstudios seien illegale Beschäftigung und zum Teil ausbeuterische Beschäftigungsformen festzustellen. Daher solle die Friseur- und Kosmetikbranche in den Katalog der von Schwarzarbeit in besonderer Weise betroffenen Branchen aufgenommen werden.

Das bedeutet konkret: Beschäftigte müssen ihren Personalausweis dabeihaben und bei Kontrollen des Zolls auf Verlangen vorlegen. Bisher gilt das für Branchen wie den Bau oder die Gastronomie. Arbeitgeber müssen neue Beschäftigte sofort der Rentenversicherung melden.