Über 10.000 Hotels klagen gegen Booking.com
Booking.com droht eine der größten Klagen der Tourismusbranche.
Europas Hotellerie geht gegen Booking.com vor Gericht. Mehr als 10.000 Hotels beteiligen sich an einer Sammelklage gegen das Reiseportal, um Schadenersatz für jahrelang erzwungene Preisbindungen zu fordern. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Herbst 2024.
Demnach sind sogenannte Bestpreisklauseln kartellrechtswidrig. Diese Klauseln hatten verhindert, dass Hotels ihre Zimmer abseits der Plattform – etwa auf der eigenen Website – günstiger anbieten durften. Ziel war es, sogenannte Trittbrettbuchungen zu unterbinden.
Die EuGH-Richter urteilten jedoch, dass Plattformen wie Booking.com auch ohne solche Vorgaben wirtschaftlich bestehen können. Für Reisende machte es wenig Unterschied: Die Online-Plattform hatte die Klauseln im Europäischen Wirtschaftsraum wegen des EU-Digitalgesetzes Digital Markets Act (DMA) 2024 abgeschafft.
«Europäische Hoteliers haben lange unter unfairen Bedingungen und überhöhten Kosten gelitten», sagt der Präsident der europäischen Hotelallianz Hotrec, Alexandros Vassilikos. Die Sammelklage sende somit eine klare Botschaft: «Missbräuchliche Praktiken im digitalen Markt werden von der Hotellerie in Europa nicht hingenommen.» Ziel ist es, Schadenersatz für den Zeitraum von 2004 bis 2024 zu erhalten.
Die Klage wird vor einem niederländischen Gericht verhandelt - der Hauptsitz des Reiseportals ist in Amsterdam - und von der Hotel Claims Alliance koordiniert. Unterstützt wird sie vom Hotrec und mehr als 30 nationalen Hotelverbänden, darunter auch der Hotelverband Deutschland (IHA). «Jetzt ist es an der Zeit, gemeinsam aufzutreten und Wiedergutmachung zu fordern», sagt Alessandro Nucara, Generaldirektor des italienischen Verbands Federalberghi.