Regierung darf Verfahren bei Afghanen aussetzen
In Pakistan warten Hunderte gefährdete Afghanen auf Ausreise – müssen aber nicht aufgenommen werden.
Im Streit um die Erteilung von Visa für Afghanen zur Einreise nach Deutschland hat ein Gericht der Bundesregierung eine weitreichende Entscheidungsfreiheit eingeräumt. Solange Behörden Betroffenen noch keine Aufnahme zugesichert und sich damit rechtlich gebunden hätten, dürften sie frühere Entscheidungen überprüfen, entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG).
Es erklärte damit den vorübergehenden Stopp der Aufnahmeverfahren für Ortskräfte und aufgrund ihrer früheren Tätigkeit gefährdeten Menschen für zulässig, wie ein Sprecher mitteilte.
Aus einer Aufnahmebereitschaft ergäbe sich noch kein Anspruch auf ein Visum, so die Richter. Die Programme seien aufgrund politischer Entscheidungen getroffen worden. Die Bundesregierung habe das Recht zu überprüfen, ob das frühere politische Interesse an der Aufnahme der Antragsteller noch vorliege. Damit war die Beschwerde des Auswärtigen Amtes gegen eine Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts im Eilverfahren erfolgreich.
Im konkreten Fall ging es um einen früheren hochrangigen Richter Afghanistans sowie dessen Ehefrau und den vier Kindern. Ihm wurde Ende 2022 die Bereitschaft signalisiert, ihn auf eine «Überbrückungsliste» aufzunehmen. Als er sich darauf berief und Visa beantragte, wurde dies im Frühsommer 2025 aber abgelehnt. Zur Begründung führte das Auswärtige Amt an, eine Einreise im Rahmen der Programme sei ausgesetzt.
Die neue Bundesregierung von Union und SPD hat die Programme Anfang Mai vorerst gestoppt. Seitdem warten Hunderte Menschen – darunter der klagende Richter – in Pakistan auf ihre Ausreise.
Mehrere von ihnen hatten in Deutschland geklagt, um ihre Einreise durchzusetzen. Dem Verwaltungsgericht Berlin liegen nach eignen Angaben etliche Verfahren von Afghaninnen und Afghanen vor, die um die Erteilung eines Visums kämpfen.
Unterstützt werden sie teils von der Organisation «Kabul Luftbrücke». Das Oberverwaltungsgericht hat als nächsthöhere Instanz inzwischen in 28 Eilverfahren im Kontext Afghanistan eine Entscheidung getroffen, wie ein Sprecher sagte. «Das ist aber eine Momentaufnahme.» Weitere Fälle seien anhängig.