Staatsanwälte müssen unabhängiger werden
Staatsanwälte müssen möglichen Anweisungen etwa von Ministern folgen – das soll sich ändern.
Die Staatsanwaltschaften in Deutschland müssen nach Ansicht des Deutschen Richterbunds (DRB) besser vor politischer Einflussnahme geschützt werden. «Gerade in einer Zeit, in der rechtspopulistische Parteien quer durch Europa im Aufwind sind und vielfach die Machtprobe mit der Justiz suchen, darf es keine Einfallstore für einen politischen Missbrauch der Strafverfolgung geben», sagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn der Deutschen Presse-Agentur. «In den falschen Händen wäre ein politisches Durchgriffsrecht auf konkrete Strafverfahren fatal.»
Die Staatsanwaltschaften in Deutschland sind per Gesetz nicht unabhängig. «Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen», heißt es dazu im Gerichtsverfassungsgesetz. Für den Generalbundesanwalt und die Bundesanwälte liegen Aufsicht und Leitung beim Bundesjustizministerium, für die Staatsanwaltschaften bei niederrangigen Gerichten liegen sie bei anderen Behörden.
«Weisungen können sich mangels gesetzlicher Beschränkung auf jede staatsanwaltschaftliche Aufgabe und jeden Zeitpunkt beziehen. Eine inhaltliche Einschränkung dieses Weisungsrechts ist dem Gesetz nicht zu entnehmen», schreibt der wissenschaftliche Dienst des Bundestags mit Bezug auf einen Experten. Es kann zum Beispiel um die Frage gehen, ob ein Delikt weiterverfolgt oder ob Vermögen eingezogen wird.
Aus Sicht des Richterbunds ein Unding. «Allein der böse Anschein, dass Minister Strafverfahren im Hintergrund politisch steuern könnten, erschüttert das Vertrauen in eine objektive und nur den Gesetzen verpflichtete Strafverfolgung», so Rebehn. «Die Bundesregierung sollte deshalb dem Beispiel Österreichs folgen und Schwachstellen in der Justizarchitektur beseitigen.»