Staatstrojaner vor Gericht
Zur Aufklärung von Straftaten dürfen Ermittler teils verschlüsselte Nachrichten mitlesen.
Kommunikation findet heute oft im digitalen Raum statt. Bei der Strafverfolgung stellen unter anderem verschlüsselte Chats oder Anrufe über Messenger-Dienste wie Telegram und WhatsApp die Ermittler vor neue Herausforderungen. Eine Reform der Strafprozessordnung sollte 2017 Abhilfe verschaffen. Doch vor allem die darin enthaltenen Befugnisse zum Einsatz von Späh-Software – auch Staatstrojaner genannt – sorgen für Kritik. Das Bundesverfassungsgericht will nun seine Entscheidung zu einer Verfassungsbeschwerde gegen die umstrittenen Regelungen bekanntgeben.
Die Strafprozessordnung (StPO) regelt die Durchführung von Strafverfahren und die Befugnisse der Ermittlungsbehörden in Deutschland. Im Sommer 2017 wurde sie von der damaligen großen Koalition aus Union und SPD durch das «Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens» reformiert. Das Gesetz löste schon damals großen Protest aus – vor allem wegen der darin enthaltenen Möglichkeiten der Anordnung einer Quellen-Telekommunikationsüberwachung sowie Online-Durchsuchungen mit Hilfe sogenannter Staatstrojaner.