Star-Koch vor Gericht
Vier Jahre und drei Monate Haft für Schuhbeck
Wegen Insolvenzverschleppung und Betrug muss Star-Koch Alfons Schuhbeck in Haft.
Das Landgericht München I hat den Star-Koch Alfons Schuhbeck unter anderem wegen Insolvenzverschleppung und Betrugs verurteilt. Es verhängte eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten. In die Strafe eingerechnet ist seine frühere Verurteilung wegen Steuerhinterziehung, deren Vollzug derzeit aus Gesundheitsgründen ausgesetzt ist.