Jutta Koch ist dagegen. Und zwar nicht irgendwie, sondern ganz grundsätzlich.
Sie argumentiert mit dem Grundgesetz. In Artikel 2 der Verfassung, Absatz 2, stehe ja das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person, die sei eben unverletzlich.
„Die Bevölkerung muss informiert werden, dass auch gegen Covid-19 geimpfte Menschen das Virus übertragen können, und daher nur eine Testpflicht und gleiche Regeln für alle die Pandemie beenden können“, schreibt Koch.
Den Text hat sie Ende 2021 an den Bundestag geschickt. Bis Ende Januar hatte die Petition 133.379 Unterstützerinnen und Unterstützer gefunden. Und nun steht sie an diesem Montag auf der Tagesordnung im Petitionsausschuss des Parlaments.
Zunächst einmal wird im Ausschuss beraten. Was daraus wird - ungewiss.