Ukraine-Krieg
Zur Sache: „De facto“ vs. „de jure“
Der Inhaber des Lehrstuhls für Internationales Recht an der EBS Universität, Prof. Matthias Goldmann, über den strategischen Vorschlag, Gebietsverschiebungen in der Ukraine „de facto“, aber nicht „de jure“ umzusetzen.
Prof. Matthias Goldmann
29.08.2025
© The Pioneer
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