Neue Verordnung aus dem Arbeitsministerium
Sozialbeiträge für Gutverdiener steigen
Rente, Pflege, Krankenkasse, Arbeitslosenversicherung: Das alles beruht auf Beitragszahlungen. Nur zahlt nicht jeder auf seine vollen Bezüge Sozialabgaben. Das ist abhängig von Bemessungsgrenzen, die Jahr für Jahr neu festgelegt werden. Wir wissen bereits, welche 2021 gelten sollen.
Rasmus Buchsteiner
04.09.2020
© dpa
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