Der US-Kongress hat der Veröffentlichung der sogenannten „Epstein-Files“ zugestimmt. Das Repräsentantenhaus verabschiedete am Abend die Maßnahme mit nur einer einzigen Gegenstimme. Anschließend entschied der Senat einstimmig, das Gesetz ohne eine weitere Abstimmung an das Weiße Haus weiterzuleiten, um den Prozess zu beschleunigen.
Nun fehlt nur noch die Unterschrift von US-Präsident Donald Trump selbst. Wenn das geschieht, ist das Justizministerium dazu angehalten, alle ihm vorliegenden Dokumente zu veröffentlichen, die mit dem 2019 verstorbenen Jeffrey Epstein zu tun haben.
Der Hintergrund: Epstein bot seine Dienstleistungen als Finanzberater an wohlhabende Menschen an. Mit der Zeit baute er sich ein Netzwerk an Prominenten und CEOs auf und begann, extravagante Partys zu organisieren. Hinter dieser Fassade kam es immer wieder zu Machtmissbrauch und sexuellen Übergriffen auf Frauen und Mädchen. 2005 wurde Epstein erstmalig in diesem Zusammenhang verhaftet.
Republikanerin Marjorie Taylor Greene bei einer Demonstration für die Freigabe der „Epstein-Files“, 2025 © dpaTrumps Rolle: Dem US-Präsidenten wird eine enge Verbindung zu Epstein nachgesagt – die Details in den Dokumenten könnten ihn in rechtliche Schwierigkeiten bringen. So hatte sich Trump lange gegen die Veröffentlichung der Dokumente gewehrt. Vor drei Tagen erklärte er dann in sozialen Medien, er „habe nichts zu verstecken“ und befürwortete die Freigabe der Dokumente.
Einiges wurde schon veröffentlicht: Demokratische und republikanische Mitglieder des Repräsentantenhauses haben E-Mails des verurteilten Sexualstraftäters Epstein geleakt. Trumps Erzählung, von den Machenschaften seines langjährigen Freundes nichts gewusst zu haben, erscheinen danach mindestens fraglich.
Was steht in den E-Mails? Im Jahr 2011, als sein Fall bereits große öffentliche Aufmerksamkeit erregte, merkte Epstein in einer Mail an seine langjährige Partnerin und Mittäterin Ghislaine Maxwell an, dass Trump in der öffentlichen Debatte um die Causa nirgendwo Erwähnung finde – und dass, obwohl er mit einem der minderjährigen Opfer „Stunden“ in seinem, Epsteins, Haus verbracht hatte:
E-Mail von Jeffrey Epstein an Ghislaine Maxwell © House Committee on Oversight and Democratic ReformDazu muss man wissen: Als das besagte Opfer identifizierten die Republikaner Virginia Roberts Giuffre. Die hatte bei einer Zeugenaussage im Jahr 2016 zwar ausgesagt, dass Donald Trump mit ihr weder sexuelle Handlungen noch Flirtversuche unternommen hätte.
Was aber bleibt: Donald Trump scheint mehr von den kriminellen Machenschaften Epsteins gewusst zu haben, als er zugibt.
Jahre später, als Donald Trumps erste Präsidenschaftskampagne im vollen Gange war, schrieb Epstein an einen unbekannten Empfänger, dass er derjenige sei, der Trump zu Fall bringen könne:
Eine Mail von Jeffrey Epstein an einen unbekannten Empfänger © House Committee on Oversight and Democratic ReformDemokratisches Märchen? Erneut bezeichnete Trump die Debatte als „Democrat Hoax“ – als eine von den Demokraten inszenierte Lüge, mit dem Gegner vom „großen Erfolg“ seiner Regierung ablenken wollten. Allerdings beugt er sich mit seiner Ankündigung, die Akten veröffentlichen zu wollen, auch dem Druck aus der eigenen Partei.
Mehrheitsführer des Senats John Thune, 2025 © IMAGORepublikaner: Bereits vor Trumps Kehrtwende hatten sich mehrere Republikaner für die Freigabe der Dokumente ausgesprochen. Vier von ihnen hatten mit den Demokraten eine Petition unterzeichnet, die die Abstimmung für diese Woche erzwang. Jetzt hängt es am Mehrheitsführer der Republikaner John Thune, den Gesetzesentwurf im Senat voranzutreiben – er alleine entscheidet, ob und wann der Prozess fortgeführt wird.
Demokraten: Senator Chris Murphy warnte, dass das Justizministerium die vollständige Freigabe der Files verhindern könnte, etwa durch das systematische Ausschwärzen der wichtigsten Informationen. Er meint:
Das Justizministerium ist nur noch ein Schutzschild für Donald Trump.
Tatsächlich: Angesichts des Drucks, dem Trump sich ausgesetzt sieht, gilt seine Unterschrift als reine Formsache. Allerdings könnte Justizministerin Pam Bondi sich weigern, bestimmte Informationen herauszugeben. Das räumt der Gesetzestext ein – jedoch ausdrücklich nicht „auf der Basis von Peinlichkeit, Rufschaden oder politischer Sensibilität, einschließlich Regierungsbeamten, Personen des öffentlichen Lebens oder ausländischen Würdenträgern“.
Es ist allerdings nicht ausgeschlossen, dass Bondi Gründe finden könnte, um die Herausgabe einzuschränken oder zu verzögern.