Drei Tage nach der abgesagten Richterwahl meldet sich Jens Spahn (CDU) am Montagabend mit einer Nachricht an alle Mitglieder der Unionsfraktion. Diese liegt The Pioneer vor.
Die Nachricht: Ist der Versuch einer ersten Aufarbeitung der geplatzten Wahl der drei Kandidaten für das Bundesverfassungsgericht, die an der Personalie Frauke Brosius-Gersdorf gescheitert ist. Spahn schreibt:
Die Notbremse am Freitag kam zu spät. Wir waren am Freitag nicht mehr in der Lage, einen Kompromiss mit der SPD zu finden. Daran haben beide Seiten ihren Anteil.
Es sei leider nicht möglich gewesen, die Wahl der beiden unumstrittenen Kandidaten trotzdem durchzuführen. Damit hätte man „parlamentarische Normalität“ signalisieren können. Zusätzlich standen noch Günter Spinner, Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht und die Jura-Professorin Ann-Katrin Kaufhold zur Wahl.
Auch die kurzfristig gegen Brosius-Gersdorf erhobenen Plagiats-Vorwürfe sieht Spahn nun als Fehler.
Dass dabei der Eindruck entstehen konnte, ein Plagiatsverdacht wäre unser zentrales Bedenken, hätte nicht passieren dürfen. Es war vielmehr nur der sprichwörtlich letzte Tropfen, mit dem eine Mehrheit bei der anstehenden Wahl sicher nicht mehr erreichbar war.
Der österreichische Plagiatsjäger Stefan Weber hatte Übereinstimmungen zwischen Brosius‑Gersdorfs Dissertation und der Habilitation ihres Ehemannes veröffentlicht. Die Union stellte daraufhin die fachliche Integrität Brosius-Gersdorfs in Frage. Gegen die „Emotionalisierung und Polarisierung der Debatte“ sei man nicht gut gewappnet gewesen.
Ein Hauptkritikpunkt an der SPD-Kandidatin war ihre liberale Haltung zum Abtreibungsrecht. Auch aus kirchlichen Kreisen kam Widerstand gegen die Personalie.