Die Länder können aufatmen: Die 100 Milliarden Euro, die der Bund ihnen aus dem Sondervermögen Infrastruktur überweist, kommen ohne Quotenvorgabe des Bundes.
Ursprünglich war geplant, dass die Länder 60 Prozent der Infrastrukturmilliarden an die Kommunen weiterleiten müssten. Diese Zahl ist nun aus dem Gesetz, das heute im Kabinett verabschiedet wird, gestrichen worden.
Länder wie Nordrhein-Westfalen unter Ministerpräsident Hendrik Wüst und Niedersachsen unter Olaf Lies hatten darauf gedrängt, die Quote rauszunehmen.
Hendrik Wüst beim NRW-Sommerfest in Berlin © dpaDamit folgt der Bund dem Votum der Ministpräsidentenkonferenz. „Die Verteilung der 100 Milliarden Euro erfolgt nach Wunsch der Länder in Anlehnung an den Königsteiner Schlüssel“, heißt es aus Regierungskreisen. Investitionsmaßnahmen können finanziert werden, „sofern sie nicht vor dem 1. Januar 2025 begonnen wurden“.
Laufzeit des Sondervermögens: Maßnahmen können nach dem Gesetzentwurf bis Ende 2036 bewilligt werden.
Nicht zu früh freuen: Der Bund gibt den Ländern zwar grundsätzlich grünes Licht, die „zweckentsprechende Mittelverwendung“ selbst sicherzustellen. Aber: „Der Bund prüft diese im Anschluss“, heißt es.