Handelspolitik

Trump-Zölle: Berufungsgericht hebt Stopp wieder auf

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 © imago

Kurze Erleichterung: Zumindest für ein paar Stunden wähnten sich Demokraten und Verfechter des Freihandels im Recht – denn das US-Handelsgericht in New York verkündete am Donnerstag, dass US-Präsident Donald Trump mit seiner Zollpolitik seine Befugnisse überschritten habe.

Schnelles Zurückrudern: Die US-Regierung ging in Berufung und bekam – zumindest vorläufig – Recht. Heißt: Bis der Fall genauer untersucht wurde, darf Trump nun doch Zölle erheben.

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Veröffentlicht von Gabor Steingart.

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Durch alle Instanzen: Der Handelsbeauftragte des Weißen Hauses, Peter Navarro, kündigte bereits an, dass die Regierung notfalls bis vor den Supreme Court ziehen würde.

Der Streitkern: Kritiker von Trumps Zollpolitik sehen eine Überschreitung der Kompetenzen des Präsidenten. Dieser Ansicht waren auch die Richter des Handelsgerichts – und zwar einstimmig. Für die Handelsbeziehungen mit anderen Ländern sei nämlich der US-Kongress von der Verfassung beauftragt, hieß es in dessen Urteil, das nun aufgehoben wurde.

Die Regierung sieht das anders: Sie beruft sich auf ein Notstandsgesetz von 1977, das dem Präsidenten besondere wirtschaftliche Befugnisse einräumt. Dies sei, so Trumps Regierungssprecherin Karoline Leavitt, vor dem Hintergrund der hohen Handelsdefizite der USA mit der EU, China und anderen Staaten, gerechtfertigt.

Justiz unter Druck: Nach dem ersten, für Trump negativen Urteil des Handelsgerichts ließen die verbalen Angriffe auf die Justiz aus dem Weißen Haus nicht lange auf sich warten. Für Regierungssprecherin Leavitt war es „ein weiteres Beispiel richterlicher Kompetenzüberschreitung“. Stephen Miller, der stellvertretende Stabschef des Weißen Hauses, ging noch weiter. Auf X schrieb er:

Der Justizputsch ist völlig außer Kontrolle.

Nun heißt es warten: Bis alle Instanzen durchschritten sind, wird das Hin und Her der Trumpschen Zollpolitik wohl kein Ende nehmen. Beide Seiten können immer nur Etappensiege landen.