Verfassungsschutz nennt AfD nicht mehr gesichert rechtextrem

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 © dpa

Der Verfassungsschutz bezeichnet die AfD bis zu einer Gerichtsentscheidung über ein Eilverfahren nicht mehr öffentlich als gesichert rechtsextremistische Bestrebung. Der Inlandsgeheimdienst gab im Rechtsstreit mit der AfD eine sogenannte Stillhaltezusage ab.

Eine Stillhaltezusage ist eine vertragliche Vereinbarung, bei der sich eine Partei verpflichtet, für einen bestimmten Zeitraum auf bestimmte Rechte oder Handlungen zu verzichten. In dem Fall nicht nur die Bezeichnung der AfD als rechtsextremistisch, sondern auch dessen Beobachtung als gesichert extremistische Partei. Die Beobachtung als Verdachtsfall - hier liegt die Hürde für den Einsatz von nachrichtendienstlichen Mitteln höher - darf jedoch fortgesetzt werden.

Der Grund: Das Bundesamt wollte sich „mit Blick auf das laufende Verfahren und aus Respekt vor dem Gericht“ in dieser Angelegenheit nicht öffentlich äußern, bestätigte eine Sprecherin.

Es ist nicht das erste Mal, dass der Verfassungsschutz eine solche Zusage macht. Er hatte dies etwa auch im Januar 2021 getan, nachdem die AfD gegen ihre damalige Einstufung als „Verdachtsfall“ geklagt hatte. Die damalige Klage blieb für die Partei in zwei Instanzen erfolglos. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster ist noch nicht rechtskräftig.

Dieser Beitrag wurde mit Material der dpa verfasst.