Neue Beitragsberechnung
Pflegeversicherung: Mehraufwand für Arbeitgeber
Mit dem neuen „Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz“ werden nicht nur die Beiträge zur Pflegeversicherung erhöht, sondern auch die Anzahl der Kinder zur Beitragsberechnung einbezogen. Welcher Mehraufwand dabei künftig in der Nachweisführung für Arbeitgeber entsteht, erklärt Markus Matt.
Markus Matt
11.04.2023
© dpa
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