Ausnahmen für E-Zigaretten: So gehen die Bundesländer damit um

Michael Graf von Bassewitz
10.06.2025
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Der Umgang mit E-Zigaretten ist in den Bundesländern bislang uneinheitlich geregelt, wie aus einer Pioneer-Abfrage hervorgeht. Während manche Länder beim Nichtraucherschutz klassische Zigaretten und E-Zigaretten gleichbehandeln, gibt es in anderen Ländern Ausnahmeregelungen für E-Zigaretten.

Gesundheitsministerin Nina Warken forderte angesichts dieser unterschiedlichen Regelungen die Länder auf, den Konsum von E-Zigaretten strenger zu regulieren.

Gesundheitsministerin Nina Warken © dpa

Der Bund habe Vapes und E-Zigaretten deswegen in den Nichtraucherschutz aufgenommen. Anlässlich des Weltnichtrauchertages forderte sie Ende Mai:

Dasselbe muss jetzt auch auf Länderebene passieren.

Darum geht's: Während der Anteil der klassischen Zigaretten-Raucher in den vergangenen Jahren auf einem ähnlichen Niveau blieb, steig der Konsum von E-Zigaretten stetig an, wenn auch auf niedrigerem Niveau. Kritiker fordern mehr Fokus auch auf E-Zigaretten.

Gleichberechtigt: Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Hamburg, Baden-Württemberg und Thüringen behandeln E-Zigaretten bereits wie herkömmliche Zigaretten und unterwerfen sie den jeweiligen Nichtraucherschutzgesetzen.

In Berlin, Bremen und Nordrhein-Westfalen sind Anpassungen in Vorbereitung: Sie prüfen eine Aktualisierung der bestehenden Regelungen, um E-Zigaretten besser zu erfassen.

Ausnahmen bleiben: Demgegenüber sehen Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Schleswig-Holstein bislang keine Änderungen vor. Bayern nimmt E-Zigaretten ausdrücklich von den Regelungen des Gesundheitsschutzgesetzes aus.

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