Die internen Abstimmungen sind abgeschlossen: Die Bundesregierung hat sich auf die Einrichtung eines Nationalen Sicherheitsrats verständigt, wie The Pioneer aus Regierungskreisen hört.
Das neue Gremium soll drei zentrale Funktionen übernehmen:
1. Informationsbündelung: Der Rat wird integrierte Lagebilder erarbeiten, in denen sicherheitsrelevante Informationen aus allen Ressorts zusammenfließen.
2. Strategische Vorausschau: Ziel ist es, mittelfristige und langfristige Bedrohungslagen frühzeitig zu erkennen. Auch eine neue Nationale Sicherheitsstrategie soll hier entwickelt und regelmäßig fortgeschrieben werden.
3. Professionalisierung: Der Sicherheitsrat soll zudem Krisensimulationen vorbereiten und durchführen, um die Handlungsfähigkeit im Ernstfall zu stärken.
Eine neue Sicherheitsstrategie für Deutschland. © ImagoDas Ressortprinzip bleibt unangetastet. Der neue Rat soll sich in die bestehenden verfassungsrechtlichen Strukturen einfügen. Er soll als Stabsstelle „Nationaler Sicherheitsrat“ im Bundeskanzleramt angesiedelt werden.
Neu: Der bisherige Bundessicherheitsrat wird in den Nationalen Sicherheitsrat integriert und verliert damit seine Eigenständigkeit.
Teilnehmer: Bundeskanzler sowie die Minister für Inneres, Äußeres, Finanzen, Justiz, Wirtschaft, Entwicklung, Digitales und das Kanzleramt. Je nach Lage sollen externe Fachleute und Wissenschaftler hinzugezogen werden.