Wird der Nachrichtendienst zum echten Geheimdienst? Die Rechtsprofessorin Frauke Rostalski vom Deutschen Ethikrat kritisiert Pläne für den Ausbau des Verfassungsschutzes. Zu Aussagen von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt sagt sie:
Dobrindts Vorschlag, den Verfassungsschutz mit polizeilichen Befugnissen auszustatten, widerspricht dem verfassungsrechtlichen Trennungsgebot.
Historischer Vergleich: „Dieses Prinzip ist eine Lehre aus den Erfahrungen mit Gestapo und Stasi“, sagt die Inhaberin des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtsvergleichung an der Universität zu Köln. So sollten Bürger vor Machtkonzentration geschützt werden.
Rechtswissenschaftlerin und Philosophin Prof. Frauke Rostalski, 27.06.2025 © ImagoDie Idee sei, dass der Verfassungsschutz im Verborgenen arbeite und weniger kontrolliert werde, so Rostalski. Deshalb solle er geringere Befugnisse haben als die Polizei, „die einer größeren Kontrolle insbesondere durch Gerichte unterliegt“.
Die Pläne des Innenministers: Dobrindt will das Bundesamt für Verfassungsschutz zu „einem echten Geheimdienst“ ausbauen. Dafür soll dieser „operative Fähigkeiten erhalten, die ihm beispielsweise ermöglichen, aktive Abwehrmaßnahmen gegen Cyberattacken aus dem Ausland zu ergreifen und einen Angreifer auch zu stören beziehungsweise seine Infrastruktur zu zerstören“, sagte der CSU-Minister dem RND.
On- und offline: Auch im analogen Raum wünscht Dobrindt sich „operative Befugnisse“ für den Verfassungsschutz. Etwa „wenn es darum geht zu verhindern, dass sensible Informationen in die Hände fremder Mächte geraten“.
Man habe sich an die Bezeichnung „Nachrichtendienst“ für den Verfassungsschutz gewöhnt, sagte der Minister. Allerdings reiche das Sammeln von Nachrichten heute nicht mehr aus. Dobrindt begründete dies mit hybriden Bedrohungen aus dem In- und Ausland.
Vorgaben aus Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht habe „in engen Grenzen“ Ausnahmen vom Trennungsgebot anerkannt, erklärt die Rechtsprofessorin Rostalski. Allerdings habe es stets betont, dass „die rote Linie“ nicht überschritten werden dürfe: „keine polizeilichen Befugnisse für Nachrichtendienste“.
Die Juristin ist überzeugt:
Dobrindts Vorstoß würde diese Grenze nunmehr überschreiten. Hierin liegt eine ernstzunehmende Gefahr für das freiheitliche Gefüge unseres Gemeinwesens.