Staatsbürgerschaft

Europäischer Gerichtshof: Keine Staatsbürgerschaft gegen Geld

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Schluss mit golden passports: Der Europäische Gerichtshof hat geurteilt, dass die EU-Staaten ihre Staatsbürgerschaft nicht aufgrund von geschäftlichen Transaktionen vergeben dürfen. Die Kommission hatte gegen Malta geklagt, wo Menschen aus dem Ausland seit 2020 durch Investitionen die maltesische Staatsangehörigkeit erlangen konnten. Aus Sicht der Kommission war diese Praxis geradezu ein Einfallstor für Korruption und Geldwäsche.

Wie man in Malta bisher einen Pass bekommen konnte:

  • Investitionen: zwischen 600.000 und 750.000 Euro – je nachdem, wie lange man sich schon im Land aufhält;

  • Immobilien: für mindestens 700.000 Euro kaufen oder für mindestens fünf Jahre und 16.000 Euro im Jahr mieten;

  • Spenden an eine gemeinnützige Organisation.

Die Begründung des Gerichts: Wenn ein EU-Staat seine Staatsbürgerschaft vergibt oder entzieht, muss er dabei nicht nur nationales, sondern auch EU-Recht beachten. Das gegenseitige Vertrauen, auf das die EU-Mitgliedstaaten in ihrer Zusammenarbeit angewiesen sind, werde verletzt, wenn ein Land die Staats- und Unionsbürgerschaft nur aufgrund von monetären Investitionen verleiht, so der EuGH. Kurz: Eine EU-Bürgerschaft kann man nicht „vermarkten”.

Der Hafen von Valletta, der Hauptstadt von Malta. © imago

Politisch brisant: Der Europäische Gerichtshof setzt den Mitgliedstaaten aufgrund der Unionsbürgerschaft oftmals enge Grenzen, in denen sie regeln können, wie sie ihre Staatsbürgerschaft vergeben und entziehen. Bei den Mitgliedstaaten stößt das oftmals auf Unmut – denn das Recht über die Staatsangehörigkeit ist traditionell ein Bereich, der eng mit nationaler Identität zusammenhängt. Die Nationalstaaten sehen diese Urteile als ein Beispiel dafür, dass der EuGH Kompetenzen ausübt, die sie ihm eigentlich nicht übertragen haben.