Asylsuchende dürfen bei Grenzkontrollen auf deutschem Gebiet nicht zurückgewiesen werden. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht im Eilverfahren entschieden.
Die Begründung: Ohne Durchführung des sogenannten Dublin-Verfahrens – das regelt, welcher EU-Staat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist – dürfen sie nicht abgewiesen werden.
Schlappe für den neuen Innenminister: Angaben einer Gerichtssprecherin zufolge handelt es sich um die erste gerichtliche Entscheidung gegen eine Neuregelung von Innenminister Alexander Dobrindt, der angeordnet hatte, Asylsuchende an der Grenze zurückzuweisen.
In diesem konkreten Fall geht es um drei Somalier, die von Frankfurt (Oder) aus nach Polen zurückgeschickt wurden, nachdem sie ein Asylgesuch geäußert hatten. Laut Bundespolizei, weil sie aus einem sicheren Drittstaat eingereist waren. Dagegen wehrten sich die Betroffenen per Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht – und bekamen Recht. Die Beschlüsse sind nach Gerichtsangaben unanfechtbar.
Nicht aber für Dobrindt: Der Bundesinnenminister hält an der Zurückweisung von Asylsuchenden fest. Er betonte mehrfach, es handle sich um eine Entscheidung im Einzelfall. Es gebe „keinen Grund aufgrund einer Gerichtsentscheidung, die heute hier erfolgt ist – in diesem Einzelfall – unsere Praxis zu verändern“, so Dobrindt. Weiter:
Wir halten an unserer Rechtsauffassung auch fest.
Allerdings mehrt das Gerichtsurteil bestehende Kritik an Dobrindts Asylpolitik. Bereits vor dem Richterspruch sagt Migrationsexperte Constantin Hruschka zu The Pioneer:
Die Bundesregierung bricht systematisch das EU-Recht. Bisher ist man damit durchgekommen, weil die Gerichte schlicht zu langsam arbeiten.
Ohnehin habe Dobrindts Migrationskurs kaum eine abschreckende Wirkung, sagt der Sozialwissenschaftler Gerald Knaus zu The Pioneer:
Das scheint mir ein Aberglaube zu sein, wenn man sich ansieht, wie viele Leute es in den vergangenen zehn Jahren probiert haben, die über brutale Grenzen mussten, um überhaupt bis nach Deutschland zu kommen. Dass das die große Abschreckung ist – das große Signal, das es in den vergangenen zehn Jahren nicht auch schon gab –, halte ich für eher unwahrscheinlich.
Warum das wichtig ist: Diese erste gerichtliche Entscheidung könnte wegweisend für andere Gerichte sein – und für Dobrindts Migrationspolitik. Der Bundesinnenminister kündigte an, er wolle das Hauptsache-Verfahren anstreben. Man glaube, dass man dort „deutlich Recht bekommen“ werde. Weil das Gericht anführte, die Begründungen für die Zurückweisungen seien nicht gerechtfertigt, wolle man diese nachliefern.