Ex-Mitarbeiter wegen Spionage angeklagt

Krah: „Vielleicht war ich zu blauäugig“

Teilen
Merken
 © imago

Die Bundesanwaltschaft hat einen früheren Mitarbeiter des AfD-Politikers Maximilian Krah und eine mutmaßliche Komplizin wegen Spionage für einen chinesischen Geheimdienst angeklagt.

Krah sagt zu The Pioneer: „Wenn, dann bin ich in dieser Geschichte der Geschädigte.“ Er habe nichts von der Spionage-Tätigkeiten seines ehemaligen Assistenten geahnt. Weiter:

Vielleicht war ich zu großzügig und zu blauäugig. Ich hätte diesem Menschen nicht vertrauen dürfen.

Sensible Informationen aus dem EU-Parlament: Der Verdächtige Jian G. arbeitete von 2019 bis 2024 als Assistent für den Europaabgeordneten Krah.

  • Er soll seit 2002 für den chinesischen Geheimdienst tätig gewesen sein und für diesen über 500 Dokumente aus dem Europäischen Parlament beschafft haben – darunter hochsensible Informationen.

  • Zusätzlich soll er chinesische Oppositionelle in Deutschland ausgespäht haben, während er sich selbst in den sozialen Medien als Kritiker der chinesischen Staatsführung inszenierte.

Krah betont, dass G. seines Wissens nach lediglich Kontakte zu offiziellen chinesischen Stellen gehabt habe. Und: Dass die Unschuldsvermutung bis zum Urteilsspruch gelte. „Ich habe meine Lehren aus der Sache gezogen, auch was Compliance in meinem Büro betrifft.“

Wie ein von der Bild veröffentlichtes Foto zeigt, hatte Krah allerdings auch privat Kontakt mit dem mutmaßlichen Spion.

Maximilian Krah und sein ehemaliger Assistent Jian G. © Bild

Nur ein Einzelfall? Auch eine Chinesin, die für ein Logistikunternehmen am Flughafen Leipzig/Halle arbeitete, wurde im Zusammenhang mit G. festgenommen. Sie soll Informationen über den Transport von Rüstungsgütern und in der deutschen Rüstungsindustrie tätigen Personen weitergegeben haben. In Düsseldorf und Bad Homburg nahmen die Behörden drei weitere mutmaßliche Spione fest, die militärische Informationen für China gesammelt haben sollen.

Strenger prüfen: Die Bundesregierung plant nun strengere Sicherheitsüberprüfungen, um Saboteuren und Informanten den Zugang zu sicherheitsrelevanten Bereichen zu verwehren. G. hatte in der Vergangenheit versucht, für den Bundesnachrichtendienst und den sächsischen Verfassungsschutz zu arbeiten, wurde jedoch aus Zweifeln an seiner Zuverlässigkeit abgelehnt.