Der Bundestag hat die Reform des Bürgergelds verabschiedet. Das ändert sich:
Das Bürgergeld soll durch eine neue Grundsicherung ersetzt werden, die auf eine verstärkte Arbeitsvermittlung basiert.
Sanktionen werden verschärft: Verpasst ein Grundsicherungsempfänger zwei Jobcenter-Termine, werden die Leistungen um 30 Prozent gekürzt, beim dritten Versäumnis entfallen sie vollständig.
Strengere Mitwirkungspflichten sind geplant: Leistungsberechtigte werden etwa künftig schon bei der Antragstellung zu einem verpflichtenden Beratungsgespräch eingeladen.
Das Vermögen der Betroffenen soll weniger geschont werden. Karenzzeiten sollen wegfallen.
Auf den letzten Metern: Im parlamentarischen Verfahren hat die SPD die Reform der Grundsicherung noch abgemildert, um die Unterstützung ihrer Fraktionsmitglieder zu sichern. Die Last-Minute-Änderungen:
Härtefälle: Das Jobcenter soll bei bedürftigen Familien mit Kindern nun doch auch hohe Mieten im ersten Jahr des Leistungsbezugs übernehmen. Im Gesetzentwurf des Kabinetts gab es diese Ausnahme noch nicht. Grundsätzlich wird in der neuen Grundsicherung nur noch maximal das Eineinhalbfache der örtlich angemessenen Miete übernommen.
Zwei Monate länger: In der Reform wird neu geregelt, ab wann erwerbsfähigen Erziehenden zugemutet werden kann, wieder Arbeit anzunehmen. Das Kabinett wollte das auf das vollendete erste Lebensjahr begrenzen. Nun liegt die Begrenzung beim vollendeten 14. Lebensmonat.
Zuvor haben die Fraktionsspitzen von SPD und Union ihre Abgeordneten eindringlich zu Geschlossenheit bei dem Thema aufgefordert. In einem Gespräch soll insbesondere die linke sozialpolitische Sprecherin der SPD, Annika Klose, gerügt worden sein.
Annika Klose – SPD – Berlin-Mitte, 15.05.2025 © Martin ThorKlose verärgerte mit ihrer Rede bei der ersten Lesung des Gesetzes im Januar nicht nur die Union, sondern auch manche aus ihrer eigenen Partei. Darin bezeichnete sie Teile des Gesetzes ihrer eigenen Koalition als „populistischen Bullshit“. Sie stimmte nun für den Gesetzentwurf.