Die Kommission zur Sozialstaatsreform soll ihre Arbeit aufnehmen – und möglicherweise auch Grundgesetzänderungen auf den Weg bringen.
Das geht aus dem Papier der Regierung hervor, das The Pioneer vorliegt.
Darin heißt es zum Zeitplan: Bis Ende 2025 sollen „konkrete Maßnahmenvorschläge“ zur Modernisierung des Sozialstaats und seiner Verwaltung erarbeitet werden. Diese würden „ab Anfang 2026“ von den Ressorts umgesetzt.
Bei offenen Punkten: würde die Kommission „konkrete Prüfaufträge“ formulieren – auch Grundgesetzänderungen seien „ausdrücklich“ möglich.
Eingang Arbeitsministerium © ImagoSozialstaat soll preiswerter werden: Das Ziel der Kommission sei eine „Entlastung des Bundeshaushaltes“. Gleichzeitig bleibe der Auftrag aus dem Koalitionsvertrag erhalten, „das soziale Schutzniveau zu bewahren“.
One-Stop-Shop für Bürgergeld, Wohngeld und Kinderzuschläge: Perspektivisch bestehe das Ziel darin, „eine zentrale digitale Plattform zu schaffen, mit der geeignete Sozialleistungen beantragt werden können“.
Der Vorsitz liegt beim Arbeitsministerium: Im Ressort von Bärbel Bas wird die Geschäftsstelle eingerichtet. Bund und Länder schicken Vertreter meist auf Abteilungsleiterebene in die Kommission. Kommunen werden eingebunden.
Watchdog Bundestag: Je zwei Abgeordnete der Koalitionsfraktionen sollen die Kommission „begleiten“ – und bei Bedarf „fachliche Impulse aus dem parlamentarischen Raum“ geben.
Zum Download: Kommission zur Sozialstaatsreform