Sozialstaatsreform

Regierung plant Digital-Plattform für Sozialleistungen

21.08.2025
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Die Kommission zur Sozialstaatsreform soll ihre Arbeit aufnehmen – und möglicherweise auch Grundgesetzänderungen auf den Weg bringen.

Das geht aus dem Papier der Regierung hervor, das The Pioneer vorliegt.

Darin heißt es zum Zeitplan: Bis Ende 2025 sollen „konkrete Maßnahmenvorschläge zur Modernisierung des Sozialstaats und seiner Verwaltung erarbeitet werden. Diese würden „ab Anfang 2026“ von den Ressorts umgesetzt.

Bei offenen Punkten: würde die Kommission „konkrete Prüfaufträge“ formulieren – auch Grundgesetzänderungen seien „ausdrücklich“ möglich.

Eingang Arbeitsministerium © Imago

Sozialstaat soll preiswerter werden: Das Ziel der Kommission sei eine „Entlastung des Bundeshaushaltes“. Gleichzeitig bleibe der Auftrag aus dem Koalitionsvertrag erhalten, „das soziale Schutzniveau zu bewahren“.

One-Stop-Shop für Bürgergeld, Wohngeld und Kinderzuschläge: Perspektivisch bestehe das Ziel darin, „eine zentrale digitale Plattform zu schaffen, mit der geeignete Sozialleistungen beantragt werden können“.

Der Vorsitz liegt beim Arbeitsministerium: Im Ressort von Bärbel Bas wird die Geschäftsstelle eingerichtet. Bund und Länder schicken Vertreter meist auf Abteilungsleiterebene in die Kommission. Kommunen werden eingebunden.

Watchdog Bundestag: Je zwei Abgeordnete der Koalitionsfraktionen sollen die Kommission „begleiten“ – und bei Bedarf „fachliche Impulse aus dem parlamentarischen Raum“ geben.

Zum Download: Kommission zur Sozialstaatsreform

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