Erbschaftssteuer

Erbschaftssteuer: Wahlkampfthema oder Reformchance?

Die SPD entdeckt die Erbschaftssteuer als neues Wahlkampfthema. „Fair erben“ soll Gerechtigkeit versprechen. Zwischen Koalitionsstreit und alten Verteilungsfragen entscheidet sich, ob daraus Reformkraft oder politisches Risiko entsteht. Das Wort zum Sonntag von Dagmar Rosenfeld.
Dagmar Rosenfeld
Gestern
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Die Erbschaftsteuer ist ein Punkt, wo wir dieses Motto ‚Zusammen ist unsere Stärke‘ auch durchaus zeigen wollen. Denn es geht um faires Erben. Fairness und Gerechtigkeit spielen in dem Zusammenhalt immer eine sehr zentrale Rolle.

Matthias Miersch

Das sagte der SPD-Fraktionsvorsitzende Matthias Miersch Anfang der Woche, als er über das Konzept für eine Neugestaltung der Erbschaftsteuer sprach, mit dem die Sozialdemokraten nicht nur die Öffentlichkeit, sondern auch ihren Koalitionspartner überrascht hatten. Und Miersch weiter:

Wir sehen augenblicklich, dass das Erbschaftsteuerrecht, wie wir es augenblicklich haben, nicht fair ist, nicht sehr gerecht ist, weil wir gerade bei sehr hohen Erbschaften Umgehungsmöglichkeiten haben.

Matthias Miersch

Die SPD hat ihr Wahlkampfthema im Superwahljahr 2026, mit insgesamt fünf Landtagswahlen gefunden. Eine Erbschaftsteuerreform als gesellschaftlichen Fairnessgradmesser: Wer Steuern zahlen kann, soll auch Steuern zahlen. Ob das beim Wähler verfängt?

Der renommierte Politikwissenschaftler Herfried Münkler sieht jedenfalls den Imperativ der Gerechtigkeit als Leitidee sozialdemokratischer Programmatik an sein Ende gekommen:

Denn jeder, der von den Sachen etwas versteht, weiß, dass Gerechtigkeit eigentlich ein Verliererthema ist, weil Gerechtigkeit ein Begriff ist, der gewissermaßen nach oben nicht gedeckelt werden kann. Sie weckt immer höhere Erwartungen, als dann hinterher eingelöst werden.

Herfried Münkler

Das hat Münkler in dieser Woche zu den SPD-Erbschaftsteuerplänen in der Sendung von Markus Lanz gesagt. Münkler vertritt grundsätzlich die These, der Gerechtigkeits-Imperativ habe in den vergangenen Jahrzehnten seine politische Kraft verloren. Habe Gerechtigkeit in der alten Arbeiterbewegung noch den Anspruch auf politische Teilhabe verkörpert, so sei sie mittlerweile zu einem Anspruchsbegriff und Ausgleichskategorie für jedermann und jederfrau geworden. Die SPD habe das nicht bemerkt, oder nicht begriffen.

Nun ist die Ausgestaltung der Erbschaftsteuer ein Thema, das die Regierungen der vergangenen zwei Jahrzehnte wie ein Tag- und Nachtschatten begleitet hat. In der Diskussion prallen weltanschauliche und moralische Standpunkte aufeinander, die in der Frage kulminieren, wie weit einerseits die Leistungsanreize für die Wirtschaft gehen müssen, um zu investieren, und wie weit andererseits ein Ausgleich zu erfolgen hat, um eine zu große Vermögenskonzentration zu verhindern.

An dieser Stelle eine kurze Randbemerkung: Der CDU-Fraktionsvorsitzende Jens Spahn, der Umverteilungsphantasien ganz und gar unverdächtig, sagte vor einiger Zeit in einer Runde bei Maybritt Illner war:

Bei der Vermögensverteilung, dass die so nicht in Ordnung ist, stimme ich zu.

Jens Spahn

Soweit Jens Spahn. Was die Erbschaftsteuer betrifft, so hat das Bundesverfassungsgericht in der Vergangenheit die gesetzlichen Regelungen mehr als einmal moniert, zuletzt 2014. In dem Urteil ging es um den im Grundgesetz verankerten Gleichheitsgrundsatz. Die Richter beanstandeten die Verschonungsregeln für Betriebsvermögen. Die Ausnahme sei zur Regel geworden, fast alle Unternehmen hätten unter dem geltenden Recht ihr Betriebsvermögen steuerfrei vererben können.

Karlsruhe erklärte damals, es sei zwar zulässig, kleinere und mittlere Familienunternehmen bei der Erbschaftsteuer umfangreich zu entlasten, unzulässig sei allerdings, auch Großunternehmen ohne konkrete Bedürfnisprüfung von dieser Abgabe zu verschonen. Damals war es dann Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble, der die Eckpunkte für eine Erbschaftsteuerreform erarbeitete, die künftig eine Verschonungsbedarfsprüfung beinhaltete.

Doch im Frühjahr steht wieder ein Urteil aus Karlsruhe zur Erbschaftsteuer an, und Experten gehen davon aus, dass die Regelungen zum Betriebsvermögen erneut beanstandet werden. Das heißt, in diesem Superwahljahr wird sich die schwarz-rote Koalition mit dem Thema befassen müssen und die SPD versucht, daraus eine wahlkampftaugliche Kampagne zu machen: Nach der Respekt-Rente nun das Fairness-Erbe.

Soweit, so SPD. Die Kritik allerdings, die Sozialdemokraten würden Konzepte vorlegen, bevor das Bundesverfassungsgericht überhaupt geurteilt hat, läuft in die falsche Richtung. Denn es ist gerade mal zwei Jahre her, dass eine Bundesregierung von einem ausstehenden Urteil aus Karlsruhe, und zwar zum Bundeshaushalt, kalt erwischt wurde. Vorbereitet zu sein, ist politisches Handwerk. Den Koalitionspartner damit zu überraschen, das wiederum ist Wahlkampf.

Statt Steuerung also wieder Streit. Dabei böte sich – sollte das Bundesverfassungsgericht so entscheiden, wie von Experten erwartet – die Chance für etwas Großes: Die Koalition könnte das Urteil zum Anlass für eine grundlegende Unternehmensteuerreform nehmen. Dazu aber braucht es Mut, Einigkeit und eine Weitsicht, die über den Wahlkampfstand hinausgeht.

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Veröffentlicht von Karina MößbauerNils HeisterhagenKathrin Kessler.

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