Erbschaftsteuer

„No-Go“: Union weist SPD-Vorschlag zur Erbschaftsteuer zurück

Die SPD will, dass große Vermögen stärker zur Kasse gebeten werden. CSU-Chef Markus Söder und weitere Mitglieder von CDU und CSU weisen den Vorschlag als wirtschaftsfeindlich zurück.
Karina Mößbauer, Nils Heisterhagen, Kathrin Kessler
13.01.2026
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Wie aus einem Konzeptpapier hervorgeht, das SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf, Fraktionsvize Wiebke Esdar und zwei weitere Abgeordnete erarbeitet haben, plant die SPD eine grundlegende Reform der Erbschaftsteuer in Deutschland. Das Ziel: Große Vermögen sollen stärker zur Kasse gebeten werden.

Union wiegelt ab: CSU-Chef Markus Söder sagt zu The Pioneer: „Der Vorschlag der SPD schwächt die deutsche Wirtschaft massiv.“ Wegen der gestiegenen Immobilienpreise seien höhere Freibeträge für Privatpersonen nötig, nicht niedrigere. Die Abschaffung der Schonung des Betriebsvermögens bedeute teilweise den Verlust der Hälfte des Betriebsvermögens, so Söder.

Das hätte das Ende vieler Unternehmen bzw. deren Abwanderung zur Folge. Für die CSU ist das ein No-Go.

Auch der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Mathias Middelberg, kritisiert gegenüber The Pioneer:

Das SPD-Konzept würde vor allem unseren familiengeführten Mittelstand hart treffen und letztlich auch Arbeitsplätze gefährden.

Middelberg weiter: „Familienunternehmen bräuchten im Erbfall eine gewisse Verschonung, sonst müssen sie vier bis sechs komplette Jahresgewinne allein zur Zahlung der Erbschaftsteuer aufwenden.“

„Alles andere würde sie schlechter stellen im Wettbewerb zu großen internationalen Aktienkonzernen mit tausenden Eigentümern, die den Problemfall Erbübergang gar nicht haben und denen dadurch auch keine Investitionsmittel entzogen werden.“ Middelberg weiter: „Wir sollten die Fortführung unserer standortverbundenen Familienunternehmen eher belohnen statt bestrafen.“

Ebenfalls Kritik kommt vom Vorsitzenden des Parlamentskreis Mittelstand Christian von Stetten (CDU): „Das ist ein Frontalangriff der SPD auf die deutschen Familienunternehmen und kann von uns nicht wortlos hingenommen werden.“

Darum geht es: Die SPD rechnet damit, dass das Bundesverfassungsgericht die Verschonungsregeln für Unternehmensvermögen in ihrer jetzigen Form für verfassungswidrig erklären wird. Anlass ist eine Verfassungsbeschwerde, in der ein Privaterbe geltend macht, dass die aktuellen Regeln den verfassungsmäßigen Gleichheitsgrundsatz verletzen. Unternehmensvermögen würden nämlich oft fast steuerfrei übertragen, während es für Privatvermögen keine vergleichbaren Kulanzregeln gebe.

Ein Beispiel: Erbt jemand ein Vermögen von mehr als 26 Millionen Euro, kann er mit Blick auf die darauf fällige Erbschaftsteuer eine sogenannte „Verschonungsbedarfsprüfung“ beantragen. Kann er nachweisen, dass er die Steuer zum Zeitpunkt vor dem Erbe nicht aus eigener Tasche bezahlen kann, wird die Erbschaftsteuer erlassen.

SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf © Imago

SPD-Vorschlag: Statt der komplizierten Verschonungsregeln will die SPD einen Freibetrag in Höhe von fünf Millionen Euro für die Vererbung von Unternehmensvermögen schaffen. Damit könnten zumindest kleine Arztpraxen und Handwerksbetriebe steuerfrei vererbt werden, so die Idee. Die Betriebe, die über diesem Freibetrag liegen, sollen ihre Steuern über 20 Jahre stunden können.

Wie hoch der Steuersatz sein soll, dazu macht das Papier keine Angabe. Die Mehreinnahmen will die SPD in das Bildungssystem investieren.

Wirtschaftsweise Prof. Veronika Grimm, 21.05.2025 © Imago

Auch die Wirtschaftsweise Veronika Grimm sieht Steuererhöhungen in der aktuellen Wirtschaftssituation grundsätzlich kritisch. Zu The Pioneer sagt sie:

In der aktuellen Situation die Verschonungsregeln für die Weitergabe von Betriebsvermögen aufzuheben, ist riskant.

Und weiter:

Die Politik sollte sich im Gegenteil Gedanken machen, wie sie die Wirtschaft wieder auf den Wachstumspfad bringt. Es ist ziemlich rätselhaft, warum man jetzt die Verteilungsdebatte über die Erbschaftsteuer weiter befeuert.

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