Um es gleich am Anfang deutlich zu sagen: Der Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, Daniel Günther, hat weder für ein Verbot eines von einem Mäzen finanzierten und mit politischer Agenda betriebenen Nachrichtenportals (Nius) plädiert noch macht er sich für Zensur stark – etwas, das ohnehin durch einen Artikel des Grundgesetzes geschützt wäre, der unter Ewigkeitsvorbehalt steht.
Verzerrte Eindrücke
Er hat auf deutliche Nachfrage eines Fernsehmoderators die ebenso deutliche Antwort gegeben, dass er durchaus für eine Sperrung sozialer Medien für Jugendliche unterhalb eines zu bestimmenden Alters eintreten würde. Sein nun bis zum Exzess zitiertes „Ja“ bezog sich explizit nur darauf. Viele einschlägige Wiedergaben dieser Szene einer Talkshow sind freilich so geschnitten, dass der Eindruck entstehen kann, er habe sich tatsächlich für ein Verbot der besagten Plattform oder gar für Zensur ausgesprochen.
Und dennoch wird seit gut einer Woche eine Debatte geführt, in der diejenigen besonders lautstark plädieren, die der Ministerpräsident tatsächlich kritisiert hat, nämlich inhaltlich scharf und mit der These, dass manche Formen der veröffentlichten Meinung durchaus eine Gefahr für die Demokratie beinhalten.
Genau genommen bliebe bei einigermaßen redlicher Rezeption nur noch übrig, Daniel Günther habe eine Meinung geäußert – die gerade von denen, die die Meinungsfreiheit auf ihre Fahnen geschrieben haben, besonders deutlich bekämpft wird. Ein einschlägiger Fachanwalt, zu dessen Geschäftsmodell der Kasus besonders gut passt, lässt sich gerade täglich damit ein, Klage erheben zu wollen. Mit der Frage der freien Meinungsäußerung haben diese Leute offensichtlich ein erhebliches Problem, wenn diese ihnen nicht in den Kram passt. Ein klassischer performativer Widerspruch.
Prof. Armin Nassehi, Autor dieses Texts © LMUTrotz Verzerrung reden jetzt alle darüber
Die Debatte wird inzwischen auch in seriöseren Medien geführt, und auch hier gehen die Dinge manchmal ziemlich durcheinander. Der vielleicht unredlichste Beitrag ist in der Zeit von zwei Juristinnen zu lesen, namentlich von Elisa Hoven und Frauke Rostalski, die ihren Beitrag über einen angeblichen Zensurplan argumentativ explizit auf die verkürzte Wiedergabe der Einlassungen des schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten stützen. Da man immer noch – kontrafaktisch? – davon ausgehen muss, dass grundlegende hermeneutische Fähigkeiten oder wenigstens ein hermeneutischer Zweifel zur Grundausstattung der Rechtswissenschaft gehört, muss man bei diesen beiden akademischen Juristinnen offensichtlich von anderen Motiven ausgehen.
Warum die Debatte weiterläuft
Nun nimmt diese Debatte deshalb besonders Fahrt auf, weil sich die Frage der Meinungsfreiheit spätestens seit den Schmähreden des US-Vizepräsidenten JD Vance oder von Elon Musk gegenüber Europa und Deutschland als ein besonderes Vehikel entwickelt hat, und selbst den Papst kann man mit Aussagen zitieren, die man für die je eigene Position verwenden kann.
Und nicht unterschätzen sollte man, dass zumindest innerhalb der Union diese an Daniel Günther orientierte Debatte ein willkommener Anlass für innerparteiliche Richtungskämpfe ist; man höre auch etwa die Einlassungen von Andreas Rödder – etwas, das zum üblichen politischen Geschäft gehört.
Hier nimmt man, was man kriegen kann, um indirekt Direktives sagen zu können. Das gilt in solchen Debatten übrigens stets für alle Seiten. Also zumindest hier: business as usual. Dass dahinter die durchaus ernsthafte Frage steht, welche Strategie gegen mediale und politische Rechtspopulisten und ihre Provokationen am ehesten hilft, ist der eigentliche Horizont der Debatte – und der lässt sich am besten diskutieren, wenn man versucht, innerhalb einer solchen Debatte einen Schritt zurückzutreten und sich zu fragen, worum tatsächlich gestritten wird.
Nur kurz zur Erinnerung: Die Meinungsfreiheit, genauer: die Freiheit der Meinungsäußerung, gehört zu den klassischen Abwehrrechten gegenüber dem Staat, in Deutschland geschützt durch den Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes. Dass danach jeder das Recht hat, „seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten“, meint vor allem, dass es keinerlei staatliche und rechtliche Beschränkungen dieser Äußerungsfreiheit geben darf, es sei denn, es würden andere Rechtsgüter verletzt – wie etwa Persönlichkeitsrechte.
Eindeutig geschützt sind laut höchstrichterlicher Rechtsprechung auch, oder gerade unliebsame, von einem allgemeinen Comment abweichende Meinungen, soweit sie keine anderen Rechtsgüter verletzen. Die Meinungs- und Redefreiheit hat insofern Grundrechtscharakter, als sie der staatlichen Einschränkungen bestimmter Äußerungsrechte hohe Begründungslasten aufbürdet.
Freiheit ist nicht nur ein rechtliches Problem
Die rechtliche Seite des Problems lässt sich also relativ übersichtlich beschreiben, auch wenn viele der rechtlichen Regulierungsfragen alles andere als einfach zu beantworten sind – wie die Diskussion um die Regulierung sozialer Medien etwa zeigt, um die es am Ende in der inkriminierten Stelle des Talkshowgesprächs mit Daniel Günther ging.
Hier geht es um den Jugendschutz oder den Schutz von Persönlichkeitsrechten, nicht aber um Zensur im engeren oder im weiteren Sinne. Dass hier gerungen wird, dass es hier Zielkonflikte zwischen unterschiedlichen Grundrechten und Rechtsgütern gibt, dass es unterschiedliche Auffassungen darüber gibt, wie sehr sich der Staat überhaupt in solche Fragen einmischen soll – geschenkt, das ist das erwartbare Geschäft aller Fragen staatlicher Regulierung und der Steuerungstiefe politischer Konzepte. Darüber wird, seit es ausdifferenzierte politische Systeme gibt, leidenschaftlich gestritten – und die unterschiedlichen Positionen fügen sich keineswegs einer eindeutigen Rechts-Links-Systematik.
Wie bei allen Freiheitsfragen stellen sich aber auch bei der Frage der Freiheit der Meinungsäußerung nicht nur formale und formaljuristische Fragen. Freiheit ist keineswegs ein rein rechtliches Problem, auch wenn Freiheit im Sinne der Abwehrrechte gegen Machthaber in erster Linie rechtlich, konstitutionell und judikativ gelöst werden muss und gelöst wird.
Die Diskussion und die erheblichen Konflikte um die Meinungsfreiheit adressieren über die rechtliche und konstitutionelle Ebene hinaus eher die gesellschaftliche Praxis.
Und es ist klar: Wenn der Ministerpräsident eines Bundeslandes in einer Fernsehsendung sogar namentlich genannte Presseerzeugnisse kritisiert und ihnen eine „Zersetzung“ der liberalen Demokratie vorwirft, dann wirft das einerseits schon die Frage auf, ob ein Regierungschef, also ein Mitglied der Exekutive, gut beraten ist, die Meinungsäußerungsfreiheit nicht nur abstrakt, sondern sogar zugespitzt auf einen konkreten Medienakteur zu adressieren, die ja systematisch gesehen Abwehrrechte gegenüber der Exekutive verbrieft.
Andererseits aber spricht hier gerade ein Protagonist der Exekutive den vielleicht zentralen Punkt an, um den es in der Diskussion geht, der aber tatsächlich Untiefen birgt.
Freiheit ist nicht nur Abwesenheit staatlicher Einschränkung
Man kann Freiheit ganz im Sinne der Abwehrrechte gegenüber dem Staat und seinen Instanzen tatsächlich als vollständigen Verzicht jeglicher Einschränkung, wohlgemerkt: jeglicher staatlicher Einschränkung, verstehen. Aber mit dieser rechtlichen Kategorie erreicht man die Betriebstemperatur des Problems gar nicht recht: Wer generell über Freiheit redet, hat es stets damit zu tun, eine (unfreie) Fremdbestimmung von Entscheidungen von der (freien) Selbstbestimmung zu unterscheiden.
Freiheit – nicht als abstraktes Prinzip, sondern als praktisches Vermögen – setzt stets voraus, wie ein Akteur, ein System, ein Subjekt, ein Agent (oder wie man die Entscheidungseinheiten immer bezeichnen soll) in der Lage ist, sich selbst einzuschränken. Freiheit setzt Selbsteinschränkung in dem Sinne voraus, dass Entscheidungen möglich sind, die Kriterien folgen, sonst wäre Freiheit nichts anderes als eine randomisierte Form von Unterschiedlichem ohne die Möglichkeit, das zu generieren, wofür gestritten wird, wenn es um Freiheit geht: um die Versöhnung von je eigenen Entscheidungsgründen im Kontext anderer Akteure, die dieselbe Frage beantworten müssen und womöglich zu anderen Antworten kommen.
Nicht umsonst wird dieserart Freiheit gerne an Märkten gemessen, auf denen Egoisten sowohl konkurrieren als auch kooperieren müssen – und noch die libertärste Marktidee setzt mindestens die Gemeinsamkeit von Marktregeln, Vertragsrecht und eine gewisse Sicherheit voraus. Fällt das weg, gilt allein das Recht des Stärkeren und des Glücklicheren.
Vielleicht sind diejenigen, die allein auf die formale Dimension der Freiheit setzen, viel zu sehr fixiert auf eine angebliche staatliche Obrigkeit, auf einen imaginierten mächtigen Gegner, gegen den sie sich angeblich durchsetzen müssen. Das ist eine Figur, aus der diese Freiheitsidee als Abwehrrecht einem bestehenden Herrschaftssystem gegenüber historisch entstanden ist. Es ist aber nicht die Frage von Akteuren auf Augenhöhe, die sich die Frage stellen müssen, wie sich individuelle Freiheit und die Notwendigkeit von Kooperation miteinander in Einklang bringen lassen, wenn man schon nicht von Versöhnung sprechen will.
Wie alle verbriefte Freiheit ist auch die Meinungsäußerungsfreiheit geradezu existenziell auf entgegenkommende gesellschaftliche Bedingungen angewiesen – Freiheit von Entscheidungen setzt stets ein Mindestmaß an wechselseitiger Toleranz voraus; es setzt voraus, Differenz auszuhalten; es setzt voraus, die Freiheit des anderen nicht damit zu verwechseln, dieser müsse aus freien Stücken zu denselben Urteilen kommen; es setzt eine gewisse Indifferenz voraus – und zumindest ein latentes gemeinsames Verständnis darüber, wie Handlungskoordination trotzdem möglich ist, auch weit jenseits juristischer Regulierungen. Anders könnte man nicht einmal die Freiheit in Anspruch nehmen, ungeschützt über den Münchner Marienplatz zu gehen, der wohl zu den sichersten Innenstadtplätzen weltweit gehört.
Polarisierung statt Verständigung
An diesen entgegenkommenden Bedingungen fehlt es derzeit. Man kann sich diese Situation schönreden, indem man Polarisierung im Politischen für wünschenswert hält, weil nur das Antagonistische eine wirklich politische Dynamik entfachen kann – aber ohne eine Anerkennung von Verfahrensgrundlagen und von Bedingungen der wechselseitigen Rede wird auch das nicht funktionieren. Genau genommen ist das Problem nicht die Verbreitung von destruktiven Meinungen, von denen inzwischen eine ganze Medienindustrie lebt, sondern deren Plausibilität für viele.
Es ist insofern kein Zufall, dass der Ausdruck „Meinungsfreiheit“ derzeit eher als ein Fetisch als ein Begriff behandelt wird – wohlgemerkt der Ausdruck, nicht die Sache selbst – und zwar vor allem von denen, die nur ein formales Verständnis von Freiheit im Sinn haben, in dem geradezu kindlichen Sinne: Man habe doch das Recht, zu sagen, was man wolle. Natürlich haben alle das Recht, zu sagen, was sie wollen – aber das ist es nicht, was der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Daniel Günther adressiert hat. Was er adressiert hat, ist, dass in manchen medialen Geschäftsmodellen die eher infantile Form der beliebigen Destruktion jeglicher Diskursbedingung im Vordergrund steht.
Es geht am Ende um die Frage, ob die liberale Demokratie in der Lage ist, Kontroversen, Konflikte und Polaritäten in eine Form zu bringen, in der nicht jede Äußerung nur den strategischen Sinn der Diskreditierung des selbsterzeugten Feindes hat. Es scheint auch kein Zufall zu sein, dass diejenigen, die den Terminus der Meinungsfreiheit fetischisieren, eher der Carl-Schmittisierung von Ordnung nachhängen.
Sie sind meist nicht nur von der neuen Virilität geopolitischer Akteure fasziniert (manchmal will man fast sagen erotisiert), sondern sie präsentieren sich auch als diejenigen, die binnenpolitisch Souveränität dadurch definieren, einen Feind zu bestimmen, was ihnen besonders authentische und starke Sätze ermöglicht. Wie Schmitt weiland jeglichen Kompromiss, jegliche Form des Ausgleichs, jegliches Coping mit Pluralismus für eine verweichlichte Form hielt, geht es diesen Leuten darum, die Unbedingtheit der eigenen Position zu behaupten und sich geradezu in einem Endkampf zu wähnen.
Qualitäts- und Sachfragen spielen dann keine Rolle mehr – nicht einmal in dem Sinne, dass ja nicht alle Kritik an dem, was sie sich als „Mainstream“ erfinden, falsch ist.
Die unbedingte Form der Kritik
Manches ist zutreffender, als es zunächst erscheint, und manches trifft tatsächlich offene Wunden. Und ohne Zweifel gibt es sogar auf der Plattform Nius manchmal ernst zu nehmende Formen der Kritik und entsprechende Gespräche, auch wenn man sich deren Argumentation nicht zueigen machen muss. Überhaupt in die Nähe dessen zu kommen, ein solches Medium regulieren oder gar verbieten zu wollen, wäre ein rechtlicher und demokratischer Sündenfall. Aber dass man diesen Satz überhaupt sagen muss, wird interessanterweise von jenen Protagonisten provoziert, die davon leben, sich als System- und Generalkritiker in einem Endkampf wähnen zu können. Dass das identitätsstiftend ist, ist leicht nachvollziehbar.
Leider lässt sich auch über berechtigte Formen der Kritik nicht einmal mehr verhandeln, wenn die Kommunikation die unbedingte Form einer Kritik annimmt, die nur aus der Zerstörung des Bestehenden eine Möglichkeit der Veränderung sieht – inklusive des politischen Alternativmodells, das dafür angetreten ist.
All das hat es übrigens stets auch von links gegeben – ausgestattet mit der Selbstsicherheit einer geschichtsphilosophisch gepuderten Moral, aber es hatte nie die Massenbasis, nie die ökonomischen und vor allem nie die technischen Möglichkeiten, die derzeit zur Verfügung stehen. Gäbe es noch einen klassischen linken Materialismus, würde man sagen: Auch auf dem Gebiet der Informationsproduktion bestimmen die Produktionsverhältnisse das Bewusstsein ihrer Selbstreflexion.
Was Daniel Günther vielleicht nicht vermochte, ist darauf hinzuweisen, dass sich all das nicht staatlich, nicht rechtlich, nicht verbietend heilen lässt – was auf das ganze Dilemma dieser Diskussion hinweist.
Und hier muss man kritisch anmerken, dass es zur Verantwortung eines Mitglieds der Exekutive gehört, diesen Eindruck explizit zu vermeiden, wohl wissend, wie sensibel die Interessierten gerade auf solche Formulierungen warten. Durch Ungeschicklichkeit in der Diskussionsführung diesen Eindruck überhaupt entstehen lassen zu können, ist politisch nicht klug. Denn er spricht hier eindeutig als Ministerpräsident in der Öffentlichkeit in einer Doppelrolle.
Denn wie sollte er es auch als Angehöriger der Exekutive so formulieren, dass es nicht fast zwangsläufig als Dementierung der Meinungsfreiheit aufgefasst werden kann? Da hat es die andere Seite einfacher. Denn am Ende spielt die ganze Diskussion ihr in die Hände, indem sie die Debatte selbst als Bestätigung ihrer eigenen Position behandeln kann.
Und hier wiederholt sich ein gut eingeführtes Muster: Die bisherigen Strategien des Umgangs mit den medialen und politischen Rechtspopulisten spielen am Ende deren Spiel und können dann nur verlieren. Da kann man inhaltlich noch so recht haben.