Machtkampf beginnt: Wer einem Ausschuss vorsitzt, legt die Tagesordnung fest, leitet die Sitzungen und vertritt den Ausschuss nach außen. Je nach Größe dürfen die Fraktionen, einer festgelegten Reihenfolge nach, verschieden viele Ausschüsse „greifen“.
So geht der Haushaltsausschuss traditionell an einen Abgeordneten der stärksten Oppositionsfraktion – in diesem Falle wäre das die AfD.
Der Haken: Die jeweiligen Vorsitzenden müssen in den konstituierenden Sitzungen der Ausschüsse bestätigt werden. Was einst eine Formalie im Konsensverfahren war, wird derweil zum Politikum:
Sechs Ausschüsse wollte die AfD übernehmen, scheiterte doch in jedem an der Wahl zum Vorsitz:
Haushalt,
Recht- und Verbraucherschutz,
Finanzen,
Arbeit und Soziales,
Inneres
und den Petitionsausschuss.
Schlappe für die AfD: Da keine Vorsitzenden gewählt wurden, übernehmen kommissarisch die jeweils dienstältesten Mitglieder die Leitung dieser Ausschüsse – darunter keine AfD-Politiker.
Ärger von den Blauen: Die AfD-Chefs Alice Weidel und Tino Chrupalla bezeichneten die Nicht-Wahl ihrer Kandidaten als Ausgrenzung und Diskriminierung der größten Oppositionskraft. Die von ihnen aufgestellten „hochqualifizierten und untadeligen Persönlichkeiten“ würden im Akt einer parteipolitischen Willkür nicht gewählt. Chrupallas Wunsch:
Wir fordern endlich die anderen Parteien auf, diese Spielchen zu beenden.
Die Gegenstimme: Jede Fraktion habe das gute Recht, ihre Kandidaten vorzustellen, sagte Unions-Fraktionsvize Sepp Müller. Diese bräuchten dann aber eine Mehrheit:
Ich weiß nicht, was da undemokratisch ist. Im Gegenteil: Das höchste demokratische Gut ist eine Wahl im jeweiligen Ausschuss.
Den Vorsitz der 24 Ausschüsse im 21. Bundestag übernehmen diese Politiker (nicht):
Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung: Macit Karaahmetoğlu (SPD)
Petitionsausschuss: Manfred Schiller (AfD) – abgelehnt
Auswärtiger Ausschuss: Armin Laschet (CDU)
Ausschuss für Inneres und Heimat: Jochen Haug (AfD) – abgelehnt
Ausschuss für Sport und Ehrenamt: Aydan Özoğuz (SPD)
Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz: Stefan Möller (AfD) – abgelehnt
Finanzausschuss: Kay Gottschalk (AfD) – abgelehnt
Haushaltsausschuss: Ulrike Schielke-Ziesing (AfD) – abgelehnt
Ausschuss für Wirtschaft und Energie: Christian Freiherr von Stetten (CDU)
Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Heimat: Hermann Färber (CDU)
Ausschuss für Arbeit und Soziales: Gerrit Huy (AfD) – abgelehnt
Verteidigungsausschuss: Thomas Röwekamp (CDU)
Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Saskia Esken (SPD)
Ausschuss für Gesundheit: Tanja Machalet (SPD)
Verkehrsausschuss: Tarek al-Wazir (Grüne)
Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit: Lorenz Gösta Beutin (Die Linke)
Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe: Mechthild Heil (CDU)
Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung: Karl Lauterbach (SPD)
Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Wolfgang Stefinger (CSU)
Ausschuss für Tourismus: Anja Karliczek (CDU)
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union: Anton Hofreiter (Grüne)
Ausschuss für Kultur und Medien: Sven Lehmann (Grüne)
Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen: Caren Lay (Die Linke)
Ausschuss für Digitalisierung und Staatsmodernisierung: Hansjörg Durz (CSU)